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RechtÜbersichtsartikel18. November 20259 Min. Lesezeit

Datenschutz & Detektivarbeit – Was ist 2026 erlaubt?

Erfahren Sie, welche Datenschutzregeln für Detekteien gelten. DSGVO, Persönlichkeitsrechte und legale Ermittlungsmethoden verständlich erklärt.

Die Beauftragung einer Detektei wirft häufig Fragen zum Datenschutz auf. Dürfen Ermittler überhaupt personenbezogene Daten sammeln? Was ist im Rahmen der DSGVO erlaubt? Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen der Detektivarbeit und zeigt, wo die Grenzen liegen.

Das Wichtigste im Überblick

  • DSGVO-Konformität: Professionelle Detekteien arbeiten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
  • Verhältnismäßigkeit: Jede Ermittlungsmaßnahme muss verhältnismäßig zum verfolgten Zweck sein
  • Öffentlicher Raum: Observation und Fotodokumentation im öffentlichen Raum sind grundsätzlich erlaubt
  • Tabu-Bereiche: Privatwohnung, Abhören, Hacken und GPS-Tracking fremder Fahrzeuge sind verboten
  • Dokumentation: Seriöse Detekteien dokumentieren ihre Rechtsgrundlage für jeden Auftrag
  • Beweissicherung: Legal gesammelte Beweise sind vor Gericht verwertbar

Welche Datenschutzgesetze gelten für Detekteien?

Kurz: Für Detekteien gelten primär die DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Das Sammeln personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt – bei Detektivarbeit meist das „berechtigte Interesse" nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die rechtliche Grundlage für Detektivarbeit basiert auf mehreren Säulen:

DSGVO – Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO regelt seit 2018 einheitlich den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Für Detekteien ist besonders Art. 6 Abs. 1 relevant, der die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung definiert.

RechtsgrundlageAnwendung bei Detektivarbeit
Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung)Selten, da Zielpersonen nicht zustimmen
Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertrag)Auftrag mit dem Mandanten
Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse)Hauptgrundlage für Ermittlungen

BDSG – Das Bundesdatenschutzgesetz

Das BDSG ergänzt die DSGVO in Deutschland. Besonders relevant ist § 26 BDSG für die Überwachung von Mitarbeitern im Arbeitskontext. Bei Verdacht auf Straftaten im Beschäftigungsverhältnis erlaubt § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG die Datenerhebung, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen.

Zivilrechtliche Grundlagen

Neben dem Datenschutzrecht spielen auch zivilrechtliche Normen eine Rolle:

  • § 823 BGB – Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • § 1004 BGB – Unterlassungsansprüche
  • Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit

Die Rechtsprechung hat über Jahrzehnte eine Balance zwischen Ermittlungsinteresse und Persönlichkeitsrechten entwickelt.

Was ist bei Detektivermittlungen erlaubt?

Kurz: Erlaubt sind Ermittlungen im öffentlichen Raum, die Recherche aus öffentlich zugänglichen Quellen, Zeugenbefragungen und die Dokumentation von Beobachtungen durch Fotos und Videos – solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Observation im öffentlichen Raum

Die Observation einer Person an öffentlich zugänglichen Orten ist die Kernkompetenz jeder Detektei und grundsätzlich erlaubt. Der BGH hat in seinem Urteil vom 30.09.2014 (Az. VI ZR 80/14) klargestellt, dass eine verdeckte Observation zulässig sein kann, wenn:

  1. Ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers besteht
  2. Die Maßnahme verhältnismäßig ist
  3. Keine milderen Mittel zur Verfügung stehen
  4. Der öffentliche Raum nicht verlassen wird

Beispiele für erlaubte Observationen:

  • Beobachtung einer Person auf der Straße, in Parks oder Einkaufszentren
  • Dokumentation von Treffen in Restaurants oder Cafés
  • Verfolgung im Straßenverkehr
  • Beobachtung an Arbeitsplätzen, die für Kunden zugänglich sind

Fotodokumentation und Videoaufnahmen

Das Anfertigen von Fotos und Videos ist im Rahmen der Observation erlaubt, unterliegt aber Einschränkungen:

ErlaubtVerboten
Fotos im öffentlichen RaumFotos in der Privatwohnung
Videoaufnahmen auf StraßenAufnahmen in Umkleiden/Toiletten
Dokumentation von TreffenDauerhafte Videoüberwachung
Beweissicherung bei VerstößenAufnahmen mit Drohnen über Privatgrund

Recherche in öffentlichen Quellen (OSINT)

Die Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen ist datenschutzrechtlich unproblematisch:

  • Handelsregister und Unternehmensverzeichnisse
  • Grundbucheinträge (bei berechtigtem Interesse)
  • Social-Media-Profile, die öffentlich sind
  • Pressearchive und öffentliche Datenbanken
  • Telefonbücher und Adressverzeichnisse

Mehr dazu in unserem Artikel zur Online-Recherche durch Detektive.

Zeugenbefragungen und Interviews

Detektive dürfen Personen befragen, sofern sie sich korrekt identifizieren und niemanden unter Druck setzen. Die Befragten müssen nicht antworten, und eine Täuschung über die eigene Identität kann zu Problemen führen.

Was ist bei Detektivermittlungen verboten?

Kurz: Verboten sind das Abhören von Gesprächen, das Hacken von Accounts, GPS-Tracking fremder Fahrzeuge, das Eindringen in Privatwohnungen, das Abfangen von Post und jede Form der Nötigung oder Erpressung.

Strafbare Handlungen – absolute Grenzen

Bestimmte Ermittlungsmethoden sind nicht nur datenschutzwidrig, sondern strafbar:

§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes: Das heimliche Aufnehmen von Gesprächen ist in Deutschland strafbar, selbst wenn der Aufnehmende selbst am Gespräch beteiligt ist. Ausnahme: Die eigene Dokumentation zur Beweissicherung bei Straftaten gegen die eigene Person.

§ 202a StGB – Ausspähen von Daten: Das Hacken von E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts oder Computern ist strafbar – auch für Detektive. Das gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber Eigentümer des Geräts ist (z.B. Firmenhandy).

§ 123 StGB – Hausfriedensbruch: Das Betreten von Privatgrundstücken oder Wohnungen ohne Erlaubnis ist strafbar und macht alle dort gewonnenen Erkenntnisse unverwertbar.

§ 238 StGB – Nachstellung (Stalking): Eine übermäßig intensive oder belästigende Observation kann den Tatbestand der Nachstellung erfüllen.

GPS-Tracking – ein komplexes Thema

Das Anbringen eines GPS-Trackers an einem Fahrzeug ist rechtlich differenziert zu betrachten:

SituationRechtslage
Eigenes FahrzeugErlaubt
Firmenfahrzeug mit MitarbeiterwissenErlaubt
Firmenfahrzeug ohne WissenGrauzone, nur bei konkretem Verdacht
Fremdes PrivatfahrzeugVerboten (Strafbar nach § 238, § 303 StGB)

Mehr zu diesem Thema in unserem Artikel GPS-Tracking – was ist erlaubt?.

Observation in geschützten Bereichen

Bestimmte Bereiche sind für jede Observation tabu:

  • Privatwohnung – Auch durch das Fenster beobachten ist problematisch
  • Befriedetes Besitztum – Eingezäunte Gärten, Terrassen
  • Sanitäre Einrichtungen – Toiletten, Umkleiden
  • Arztpraxen und Kliniken – Besonderer Persönlichkeitsschutz

Die Interessenabwägung – Kern des Datenschutzrechts

Kurz: Bei jeder Ermittlung muss das Interesse des Auftraggebers gegen das Persönlichkeitsrecht der Zielperson abgewogen werden. Je schwerwiegender der Verdacht, desto intensivere Maßnahmen sind gerechtfertigt.

Wann überwiegt das Ermittlungsinteresse?

Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, wann das Interesse an der Aufklärung überwiegt:

Starke Ermittlungsinteressen:

  • Verdacht auf Straftaten (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung)
  • Erhebliche wirtschaftliche Schäden
  • Verdacht auf Gefährdung von Kindern (Sorgerecht)
  • Nachweisbarer Anfangsverdacht mit konkreten Anhaltspunkten

Schwache Ermittlungsinteressen:

  • Bloße Neugier ohne konkreten Verdacht
  • Überwachung aus Eifersucht ohne Anhaltspunkte
  • Kontrolle von Mitarbeitern ohne Anlass
  • Reine Informationsbeschaffung „auf Vorrat"

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip

Jede Ermittlungsmaßnahme muss verhältnismäßig sein:

  1. Geeignetheit – Die Maßnahme muss geeignet sein, das Ziel zu erreichen
  2. Erforderlichkeit – Es darf kein milderes Mittel geben
  3. Angemessenheit – Der Eingriff muss im Verhältnis zum Nutzen stehen

Beispiel: Eine dreiwöchige Rund-um-die-Uhr-Observation wegen des Verdachts auf gelegentliche private Internetnutzung am Arbeitsplatz wäre unverhältnismäßig. Eine kurze Observation bei Verdacht auf systematischen Diebstahl hingegen ist angemessen.

DSGVO-Rechte der Betroffenen

Kurz: Auch Zielpersonen von Ermittlungen haben Datenschutzrechte – allerdings können diese während laufender Ermittlungen eingeschränkt sein, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Informationspflichten der Detektei

Nach Art. 14 DSGVO müssen Betroffene grundsätzlich über die Datenerhebung informiert werden. Bei Detektivermittlungen gibt es jedoch Ausnahmen:

Informationspflicht kann entfallen, wenn:

  • Die Information den Ermittlungszweck unmöglich machen würde
  • Überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen
  • Die Information unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

Nach Abschluss der Ermittlungen besteht jedoch grundsätzlich eine Informationspflicht – spätestens wenn die Beweise in einem Verfahren verwendet werden.

Auskunfts- und Löschungsrechte

RechtAnwendbarkeit bei Detektivermittlungen
Auskunft (Art. 15)Eingeschränkt während laufender Ermittlung
Berichtigung (Art. 16)Ja, bei falschen Daten
Löschung (Art. 17)Nach Aufbewahrungsfristen
Widerspruch (Art. 21)Abwägung mit Ermittlungsinteresse

Datenschutz bei Wirtschaftsermittlungen

Kurz: Bei Wirtschaftsermittlungen gelten besondere Regeln. Die Überwachung von Mitarbeitern ist nur bei konkretem Verdacht auf Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen zulässig und muss verhältnismäßig sein.

Mitarbeiterüberwachung nach § 26 BDSG

Das BDSG regelt in § 26 die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext:

Voraussetzungen für verdeckte Ermittlungen:

  1. Zu dokumentierender Verdacht auf eine Straftat
  2. Keine milderen Mittel verfügbar
  3. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
  4. Dokumentation der Entscheidungsgründe

Das BAG hat in seiner Rechtsprechung (Az. 2 AZR 681/16) betont, dass anlasslose Überwachungen unzulässig sind. Es muss ein konkreter, auf Tatsachen basierender Verdacht vorliegen.

Typische zulässige Wirtschaftsermittlungen

Konsequenzen bei Datenschutzverstößen

Kurz: Datenschutzverstöße können für Detekteien existenzbedrohend sein. Neben hohen Bußgeldern droht die Unverwertbarkeit der Beweise – der schlimmste Fall für den Auftraggeber.

Bußgelder und Strafen

Die DSGVO sieht empfindliche Bußgelder vor:

VerstoßartMaximales Bußgeld
Leichte Verstöße10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes
Schwere Verstöße20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes
Straftaten (StGB)Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre

Unverwertbarkeit von Beweisen

Der gravierendste Nachteil illegaler Ermittlungen: Die Beweise können vor Gericht unverwertbar sein. In Zivilverfahren gilt zwar kein striktes Beweisverwertungsverbot wie im Strafrecht, aber:

  • Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen führen zur Unverwertbarkeit
  • Das Gericht kann rechtswidrig erlangte Beweise ablehnen
  • Die Gegenseite kann Schadensersatz fordern

Schadensersatzansprüche

Betroffene haben bei Datenschutzverstößen Anspruch auf:

  • Materiellen Schadensersatz (nachweisbare Schäden)
  • Immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld)
  • Unterlassung weiterer Verstöße

So arbeiten seriöse Detekteien datenschutzkonform

Kurz: Professionelle Detekteien dokumentieren für jeden Auftrag die Rechtsgrundlage, wägen die Interessen ab und schulen ihre Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutzrecht.

Qualitätsmerkmale datenschutzkonformer Detekteien

Achten Sie bei der Auswahl einer Detektei auf folgende Punkte:

  1. Schriftliche Auftragserteilung mit dokumentierter Rechtsgrundlage
  2. Interessenabwägung vor Beginn der Ermittlungen
  3. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter
  4. Technische Datenschutzmaßnahmen (Verschlüsselung, sichere Speicherung)
  5. Transparente Berichterstattung mit Quellenangaben
  6. Löschkonzept nach Abschluss des Auftrags

Fragen Sie vor der Beauftragung

  • Wie dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage für die Ermittlung?
  • Wie lange speichern Sie die erhobenen Daten?
  • Welche technischen Schutzmaßnahmen setzen Sie ein?
  • Wie stellen Sie die Verhältnismäßigkeit sicher?

Eine seriöse Detektei beantwortet diese Fragen transparent.

Fazit: Datenschutz und Detektivarbeit sind vereinbar

Professionelle Detektivarbeit und Datenschutz schließen sich nicht aus – im Gegenteil: Nur legal gewonnene Beweise sind vor Gericht verwertbar. Seriöse Detekteien kennen die rechtlichen Grenzen und arbeiten innerhalb dieses Rahmens effektiv.

Die Kernprinzipien sind:

  • Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage
  • Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme
  • Dokumentation aller Entscheidungen
  • Respekt vor absoluten Grenzen (Privatwohnung, Abhören, Hacken)

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplante Ermittlung datenschutzkonform ist, beraten wir Sie gerne. In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Situation.

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Häufige Fragen

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. Betrugsverdacht) und die Überwachung verhältnismäßig ist, darf ein Detektiv Sie im öffentlichen Raum observieren, ohne Sie vorher zu informieren.
Nicht zwangsläufig. Die DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung bei berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f). Professionelle Detekteien wägen die Interessen sorgfältig ab und dokumentieren ihre Rechtsgrundlage.
Verboten sind: Abhören von Telefongesprächen, Hacken von Accounts, heimliche GPS-Tracker am Fahrzeug einer fremden Person, Observation in der Privatwohnung und das Abfangen von Post.
Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Daten für Rechtsstreitigkeiten benötigt werden oder rechtliche Aufbewahrungsfristen gelten.
Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck. Für laufende Ermittlungen so lange wie nötig, nach Abschluss in der Regel 3-10 Jahre für mögliche Gerichtsverfahren. Danach müssen die Daten gelöscht werden.
Die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO kann entfallen, wenn sie den Ermittlungszweck gefährden würde. Nach Abschluss der Ermittlungen besteht jedoch grundsätzlich eine Informationspflicht.
Fotos aus dem öffentlichen Raum sind grundsätzlich erlaubt und verwertbar. Fotos in geschützten Bereichen (Wohnung, Umkleide) sind verboten und nicht verwertbar. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Bei Verstößen drohen der Detektei Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes. Die gesammelten Beweise können unverwertbar werden, und die Betroffenen haben Schadensersatzansprüche.
Ja, die DSGVO gilt auch bei Wirtschaftsermittlungen. Das berechtigte Interesse des Unternehmens an der Aufklärung von Betrug oder Diebstahl muss gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen abgewogen werden.
Ja, für bestimmte Zwecke können Berichte anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Bei Gerichtsverfahren ist dies jedoch meist nicht möglich, da die Beweise zuordenbar sein müssen.

Quellen

DatenschutzDSGVOPersönlichkeitsrechteDetektivrechtObservationBeweissicherung