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PartnerschaftÜbersichtsartikel20. Dezember 20258 Min. Lesezeit

Fremdgehen beweisen – was ist erlaubt? Rechtslage 2026

Fremdgehen beweisen: ✓ Erlaubte Methoden ✓ Verbotene Maßnahmen ✓ Rechtliche Grenzen ✓ Gerichtsverwertbare Beweise. Was Sie wissen müssen!

Der Verdacht auf Fremdgehen ist emotional belastend – und viele Betroffene wollen Gewissheit. Aber welche Methoden sind erlaubt, um Untreue zu beweisen? Und was droht, wenn Sie die rechtlichen Grenzen überschreiten?

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage in Deutschland: was Sie tun dürfen, was verboten ist und wie professionelle Ermittler legal gerichtsverwertbare Beweise sichern.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ehebruch nicht strafbar: In Deutschland seit 1969 kein Straftatbestand mehr
  • Erlaubt: Observation im öffentlichen Raum, Fotos draußen, legale Recherche
  • Verboten: Abhören, Handy-Spionage, Hacken, Privatraum-Überwachung
  • Strafbar: §201 StGB (Abhören), §202a StGB (Hacken), §201a StGB (Intimsphäre)
  • Konsequenz: Illegale Beweise sind nicht verwertbar + Sie werden strafbar
  • Lösung: Professionelle Detektei arbeitet legal und gerichtsfest

Die rechtliche Grundlage: Ehebruch in Deutschland

Kurz: Ehebruch ist in Deutschland seit 1969 nicht mehr strafbar. Er kann jedoch zivilrechtliche Folgen haben – bei Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten oder als Grund für eine Härtefallscheidung.

Warum Fremdgehen nicht strafbar ist

Bis 1969 war Ehebruch in Deutschland ein Straftatbestand (§172 StGB a.F.). Mit der großen Strafrechtsreform wurde er abgeschafft. Die Begründung: Der Staat soll sich nicht in die private Lebensführung erwachsener Menschen einmischen.

Wo Untreue trotzdem Konsequenzen hat

Auch wenn Fremdgehen nicht strafbar ist, kann es rechtliche Folgen haben:

BereichMögliche Auswirkung
UnterhaltNeue eheähnliche Gemeinschaft kann Unterhalt reduzieren
ScheidungHärtefallscheidung ohne Trennungsjahr möglich
SorgerechtLebenswandel kann bei Kindeswohlentscheidungen relevant sein
VermögenVerschwendung von Ehevermögen für Affäre kann ausgeglichen werden

Was ist erlaubt? Legale Methoden der Beweissicherung

Kurz: Erlaubt sind alle Methoden, die auch normalen Bürgern zustehen: Beobachtung im öffentlichen Raum, Fotodokumentation außerhalb der Privatsphäre und Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen.

Observation im öffentlichen Raum

Sie oder ein Detektiv dürfen eine Person im öffentlichen Raum beobachten:

Erlaubt:

  • Auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • In Restaurants, Cafés, Bars (von außen oder als Gast)
  • Beim Betreten von Hotels oder Wohnhäusern
  • Auf Parkplätzen

⚠️ Grenzbereich:

  • Im Restaurant am Nebentisch (diskret, nicht belästigend)
  • Auf frei zugänglichen Privatgeländen (z.B. Supermarktparkplatz)

Verboten:

  • In Privatwohnungen oder -gärten
  • In Umkleiden, Toiletten
  • Im höchstpersönlichen Lebensbereich

Fotos und Videos

Die Fotodokumentation ist ein wichtiges Beweismittel – aber nur unter bestimmten Bedingungen:

SituationErlaubt?
Treffen auf öffentlicher Straße✅ Ja
Betreten eines Hotels zusammen✅ Ja
Am Strand, im Park✅ Ja
Durch Fenster in Wohnung❌ Nein
Auf privatem Grundstück❌ Nein
Intime Situationen❌ Absolut nein

Die Faustregel: Nur fotografieren, was auch ein zufälliger Passant sehen könnte.

Recherche in öffentlichen Quellen

Sie dürfen frei zugängliche Informationen recherchieren:

Erlaubt:

  • Öffentliche Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Öffentliche Register (Handelsregister, Grundbuch bei berechtigtem Interesse)
  • Google-Suche nach Namen
  • Öffentliche Foreneinträge

Verboten:

  • Hacken von gesperrten Accounts
  • Zugang mit fremden Passwörtern
  • Bestechung von Informanten

Gespräche und Befragungen

Erlaubt:

  • Ihren Partner direkt fragen
  • Dritte freiwillig befragen ("Hast du gesehen, wo mein Mann war?")
  • Informationen annehmen, die freiwillig gegeben werden

Verboten:

  • Dritte zur Aussage nötigen
  • Falsche Identität bei Befragung vortäuschen
  • Gespräche heimlich aufzeichnen (§201 StGB)

Was ist verboten? Die roten Linien

Kurz: Absolut verboten sind alle Eingriffe in die Kommunikation (Abhören, Hacken), Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Methoden, die Straftatbestände erfüllen.

Abhören und Aufzeichnen (§201 StGB)

Straftat: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Verboten ist:

  • Telefonate abhören oder mitschneiden
  • Gespräche heimlich aufzeichnen (auch persönlich anwesende)
  • Sprachnachrichten abhören
  • Videokonferenzen aufzeichnen

Strafe: Bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe

Auch verboten: Das so gewonnene Material anderen mitzuteilen oder zu nutzen.

Handy-Spionage und Hacken (§202a StGB)

Straftat: Ausspähen von Daten

Verboten ist:

  • Handys ohne Zustimmung durchsuchen
  • Spyware oder Überwachungs-Apps installieren
  • E-Mail-Accounts hacken oder einloggen
  • Messenger-Nachrichten lesen (WhatsApp, Signal etc.)
  • Passwörter knacken

Strafe: Bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe

Wichtig: Auch das Passwort kennen (weil der Partner es mal verraten hat) berechtigt nicht zum regelmäßigen Zugriff!

Intimsphäre überwachen (§201a StGB)

Straftat: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs

Verboten ist:

  • Aufnahmen in Privaträumen (durch Fenster, versteckte Kameras)
  • Aufnahmen von sexuellen Handlungen
  • Aufnahmen von Nacktheit
  • Aufnahmen in Umkleiden, Toiletten, Bädern

Strafe: Bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe

GPS-Tracking

Rechtlich kompliziert:

SituationBewertung
Eigenes Fahrzeug tracken✅ Erlaubt
Gemeinsames Fahrzeug⚠️ Graubereich
Fahrzeug des Partners allein❌ Problematisch
Fremdes Fahrzeug❌ Möglicherweise Nachstellung (§238 StGB)

Empfehlung: Im Zweifel darauf verzichten – die rechtliche Lage ist unsicher und kann als Stalking gewertet werden.

Konsequenzen illegaler Methoden

Kurz: Wer illegale Methoden nutzt, macht sich selbst strafbar, kann die Beweise nicht verwerten und schwächt seine Position im Verfahren erheblich.

Sie machen sich strafbar

MethodeStraftatbestandStrafe
Abhören§201 StGBBis 3 Jahre
Hacken§202a StGBBis 3 Jahre
Intimfotos§201a StGBBis 2 Jahre
Stalking§238 StGBBis 3 Jahre

Die Beweise sind wertlos

Illegal erlangte Beweise:

  • Werden vor Gericht nicht zugelassen
  • Können nicht in Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren verwendet werden
  • Schaden Ihrer Glaubwürdigkeit

Das Paradox: Sie haben Beweise, dürfen sie aber nicht nutzen.

Ihre Position wird geschwächt

Wenn Sie erwischt werden:

  • Strafanzeige gegen Sie möglich
  • Ihr Partner wird zum "Opfer"
  • Ihre Glaubwürdigkeit ist beschädigt
  • Verhandlungsposition verschlechtert sich

Warum ein Detektiv die bessere Wahl ist

Kurz: Ein professioneller Detektiv kennt die rechtlichen Grenzen, arbeitet mit legalen Methoden, dokumentiert gerichtsverwertbar und bewahrt Sie vor emotionalen und rechtlichen Fehltritten.

Die Vorteile professioneller Ermittlung

AspektEigene ErmittlungDetektiv
Rechtliches RisikoHochMinimal
Emotionale BelastungSehr hochGering
EntdeckungsgefahrHochMinimal
GerichtsverwertbarkeitFraglichGewährleistet
ObjektivitätKeineGegeben

Was ein Detektiv anders macht

  1. Kennt die Grenzen: Weiß genau, was erlaubt ist und was nicht
  2. Professionelle Distanz: Keine emotionalen Fehler
  3. Erfahrung: Weiß, wie man unentdeckt bleibt
  4. Dokumentation: Erstellt gerichtsverwertbare Berichte
  5. Als Zeuge: Kann vor Gericht aussagen

Der Ablauf einer professionellen Ermittlung

  1. Erstberatung: Kostenlos, vertraulich, ehrlich
  2. Planung: Basierend auf Ihren Informationen
  3. Observation: Im öffentlichen Raum, diskret
  4. Dokumentation: Fotos, Zeiten, Orte
  5. Bericht: Chronologisch, unterschrieben, verwertbar

Mehr dazu: Detektei beauftragen – Ablauf

Spezialfall: Gemeinsame Wohnung

Kurz: Auch in der gemeinsamen Wohnung gelten Persönlichkeitsrechte. Das heimliche Überwachen des Partners ist auch im eigenen Zuhause problematisch.

Was ist in der gemeinsamen Wohnung erlaubt?

MaßnahmeBewertung
Partner direkt fragen✅ Erlaubt
Offen in gemeinsamen Räumen sein✅ Erlaubt
Versteckte Kameras installieren❌ Verboten
Gespräche heimlich aufzeichnen❌ Verboten (§201 StGB)
Handy durchsuchen❌ Verboten (§202a StGB)
Tagebuch lesen⚠️ Problematisch (Persönlichkeitsrecht)

Das Prinzip

Auch Ehepartner haben Anspruch auf einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Dieser darf nicht überwacht werden – auch nicht in der gemeinsamen Wohnung.

Beweise richtig nutzen

Kurz: Legal gesicherte Beweise können bei Scheidung, Unterhaltsstreitigkeiten und Sorgerechtsverfahren eingesetzt werden. Besprechen Sie die Verwertung mit einem Anwalt.

Wo Beweise relevant werden

VerfahrenRelevanz der Beweise
ScheidungHärtefallgrund, Schuldfrage
UnterhaltEheähnliche Gemeinschaft, Einkommen
SorgerechtLebenswandel, Kindeswohl
VermögenVerschwendung von Ehevermögen

Der richtige Umgang mit Beweisen

  1. Nicht selbst konfrontieren: Erst Anwalt konsultieren
  2. Beweise sichern: Original aufbewahren, Kopien machen
  3. Anwalt einbeziehen: Rechtliche Bewertung
  4. Strategie entwickeln: Wann und wie einsetzen?
  5. Detektiv als Zeuge: Bei Bedarf laden

Fazit: Legal ermitteln, sicher beweisen

Das Beweisen von Fremdgehen ist möglich – aber nur mit legalen Mitteln. Die Versuchung, zum Handy zu greifen oder Nachrichten zu lesen, ist verständlich. Aber die Konsequenzen können verheerend sein: Sie machen sich strafbar, die Beweise sind wertlos, und Sie schwächen Ihre eigene Position.

Ein professioneller Detektiv ist die sichere Alternative: Er kennt die Grenzen, arbeitet legal und liefert Beweise, die vor Gericht Bestand haben.

Sie haben einen konkreten Verdacht? Lassen Sie uns in einem vertraulichen Erstgespräch besprechen, wie wir Ihnen helfen können – legal, diskret und professionell.

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Häufige Fragen

Ja, aber nur mit legalen Mitteln. Erlaubt sind Observation im öffentlichen Raum, Fotodokumentation und Recherchen. Verboten sind Abhören, Handy-Spionage und Eindringen in Privatbereiche.
Nein, Ehebruch ist in Deutschland seit 1969 nicht mehr strafbar. Er kann jedoch zivilrechtliche Folgen haben, etwa bei Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Heimliches Ausspähen von Handydaten, E-Mails oder Messenger-Nachrichten ist strafbar (§202a StGB) – auch beim Ehepartner.
Legal beschaffte Beweise: Observationsberichte, Fotos aus dem öffentlichen Raum, Zeugenaussagen. Nicht verwertbar: Abhörprotokolle, gehackte E-Mails, Aufnahmen aus Privaträumen.
Ja, im Rahmen der Jedermannsrechte. Ein Detektiv darf im öffentlichen Raum observieren, fotografieren und dokumentieren – aber nicht abhören, hacken oder in Privaträume eindringen.
Sie dürfen öffentlich zugängliche Informationen recherchieren (Social Media) und Ihrem Partner Fragen stellen. Sie dürfen NICHT: Handy durchsuchen, E-Mails lesen, GPS-Tracker anbringen oder hinterherspionieren.
Im öffentlichen Raum grundsätzlich ja. In Privaträumen (auch dem gemeinsamen Zuhause), in Umkleiden oder beim intimen Verhalten ist das strafbar (§201a StGB).
Für Unterhaltsverfahren (neue Lebensgemeinschaft), Scheidungsverfahren (Härtefallscheidung), Sorgerechtsstreitigkeiten oder einfach zur eigenen Gewissheit für wichtige Entscheidungen.
Sie machen sich selbst strafbar (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe). Die Beweise sind vor Gericht nicht verwertbar. Und Sie schwächen Ihre eigene Position im Verfahren.
Ein Detektiv kennt die rechtlichen Grenzen, arbeitet mit legalen Methoden, dokumentiert gerichtsverwertbar und bewahrt Sie vor emotionalen und rechtlichen Fehltritten.

Quellen

Fremdgehen beweisenUntreueRechtlich erlaubtBeweissicherungEhebruch