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Rechtliche Grundlagen

Rechtliches – Was darf ein Detektiv?

Detektive arbeiten auf Basis der Jedermannsrechte. Erfahren Sie, was bei Ermittlungen erlaubt ist, wo die Grenzen liegen und wie Beweise rechtssicher erhoben werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Grundlage: Jedermannsrechte – keine hoheitlichen Befugnisse
  • Erlaubt: Observation im öffentlichen Raum, Fotodokumentation, Recherchen
  • Verboten: Abhören, Hacking, Betreten privater Räume
  • Beweise: Legal erhobene Beweise sind gerichtsverwertbar

Was ist erlaubt?

Observation im öffentlichen Raum

Beobachtung von Personen auf Straßen, Plätzen, in Geschäften und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen.

Fotografie im öffentlichen Raum

Anfertigung von Fotos und Videos zur Beweissicherung, wenn die Person im öffentlichen Raum agiert.

Recherchen in öffentlichen Quellen

Nutzung von Handelsregistern, Grundbüchern, sozialen Medien und anderen öffentlich zugänglichen Informationen.

Befragungen im Umfeld

Gespräche mit Nachbarn, Kollegen oder Bekannten – ohne Täuschung über die eigene Identität.

GPS-Ortung eigener Fahrzeuge

Ortung von Fahrzeugen, die dem Auftraggeber gehören (z.B. Firmenwagen bei Verdacht auf Missbrauch).

Ermittlung der Adresse

Auffinden des aktuellen Wohnorts einer Person durch legale Recherchemethoden.

Was ist verboten?

Betreten privater Räume

Heimliches Eindringen in Wohnungen, Häuser oder umzäunte Grundstücke.

Abhören von Gesprächen

Aufzeichnung von Telefongesprächen oder nicht-öffentlichen Unterhaltungen ohne Einwilligung.

Hacking & Ausspähen von Daten

Zugriff auf E-Mails, Computer, Smartphones oder Cloud-Dienste ohne Berechtigung.

GPS-Tracker an fremden Fahrzeugen

Anbringen von Ortungsgeräten an Fahrzeugen, die nicht dem Auftraggeber gehören.

Identitätstäuschung gegenüber Behörden

Sich als Polizist, Beamter oder andere Amtsperson ausgeben.

Nötigung oder Drohung

Erzwingen von Aussagen oder Handlungen durch Druck oder Einschüchterung.

Relevante Gesetze für Detektivarbeit

Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für Ermittlungen

§ 34a GewO

Gewerbeordnung

Regelt die Zulassung von Detekteien. Detektive benötigen eine IHK-Erlaubnis und müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen.

§ 32 BDSG / Art. 6 DSGVO

Datenschutz

Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bei berechtigtem Interesse erlaubt. Ermittlungen müssen verhältnismäßig sein.

§ 127 StPO

Jedermann-Festnahme

Erlaubt die vorläufige Festnahme bei Ertappen auf frischer Tat, bis die Polizei eintrifft.

§ 229 BGB

Selbsthilfe

Erlaubt in engen Grenzen Selbsthilfe zur Sicherung von Ansprüchen, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist.

§ 201 StGB

Verletzung der Vertraulichkeit

Verbietet das unbefugte Aufnehmen nicht-öffentlicher Gespräche. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.

§ 823 BGB

Schadensersatz

Grundlage für Schadensersatzansprüche, wenn durch Ermittlungen rechtswidrig Rechte verletzt werden.

Beweisrecht – Was zählt vor Gericht?

Kurz: Professionell und legal erhobene Beweise eines Detektivs sind vor Gericht verwertbar – sowohl im Zivilrecht (Scheidung, Unterhalt) als auch im Arbeitsrecht (Kündigung, Schadensersatz).

  • Observationsberichte mit Zeit, Ort und Handlung
  • Fotos und Videos aus dem öffentlichen Raum
  • Zeugenaussagen des Detektivs
  • Dokumentation von Rechercheergebnissen
  • Chronologische Protokolle

Wichtig zu wissen

  • Illegal erhobene Beweise sind nicht verwertbar
  • Der Auftraggeber haftet mit, wenn er illegale Methoden beauftragt
  • Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben
  • Ein berechtigtes Interesse am Ergebnis muss vorliegen

Unsere rechtlichen Standards

Wir garantieren rechtskonforme Ermittlungen

IHK-Zulassung

Zugelassen nach §34a GewO

DSGVO-konform

Datenschutz nach höchsten Standards

Transparenz

Klare Kommunikation über Grenzen

Rechtssicherheit

Gerichtsverwertbare Dokumentation

Häufige Fragen zum Detektivrecht

Ein Detektiv hat keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei. Er arbeitet auf Basis der Jedermannsrechte – also den Rechten, die jedem Bürger zustehen. Das umfasst Observation im öffentlichen Raum, Recherchen in öffentlichen Quellen und Befragungen.
Ja, sofern sie legal erhoben wurden. Gerichte akzeptieren Observationsberichte, Fotos und Zeugenaussagen von Detektiven als Beweismittel. Illegal beschaffte Beweise (z.B. durch Abhören) sind hingegen nicht verwertbar.
Ja, das diskrete Verfolgen einer Person im öffentlichen Raum (Observation) ist erlaubt. Dabei darf der Detektiv aber keine Grenzen überschreiten, die in eine Belästigung oder Nötigung münden.
Nein. Auch der Auftraggeber macht sich strafbar, wenn er illegale Ermittlungen in Auftrag gibt. Seriöse Detekteien lehnen rechtswidrige Aufträge ab und beraten zu den legalen Möglichkeiten.
Erlaubt ist: Observation des Partners im öffentlichen Raum, Fotodokumentation von Treffen, Recherche in sozialen Medien. Verboten: Abhören von Telefonaten, Lesen von E-Mails, Eindringen in die Wohnung des Partners oder Dritten.
Achten Sie auf: IHK-Zulassung, Mitgliedschaft in Berufsverbänden (BDD, BVPD), schriftliche Auftragserteilung mit klarer Kostenaufstellung, transparente Kommunikation über die Grenzen des Erlaubten.

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