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Partnerschaft21. Dezember 20252 Min. Lesezeit

Ist Fremdgehen strafbar? Rechtliche Konsequenzen 2026

Fremdgehen ist nicht strafbar – aber hat rechtliche Folgen. Erfahren Sie, welche Konsequenzen Untreue bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht haben kann.

Ehebruch ist keine Straftat – aber das bedeutet nicht, dass Fremdgehen ohne Konsequenzen bleibt. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Folgen von Untreue.

Das Wichtigste im Überblick

  • Nicht strafbar: Ehebruch ist seit 1969 kein Straftatbestand
  • Scheidungsgrund: Ja, aber Deutschland hat Zerrüttungsprinzip
  • Unterhalt: Kann bei schweren Fällen reduziert werden
  • Sorgerecht: Normalerweise nicht betroffen
  • Vermögen: Wenn Geld an Dritte geflossen ist, kann das relevant sein

Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Fremdgehen beweisen – was ist erlaubt?.

Warum Ehebruch nicht strafbar ist

Historischer Hintergrund

Bis 1969 war Ehebruch in Deutschland ein Straftatbestand (§ 172 StGB a.F.). Das Gesetz wurde abgeschafft, weil:

  • Ehe als privater Bereich gilt
  • Strafrechtliche Verfolgung als unverhältnismäßig angesehen wurde
  • Moderne Gesellschaft andere Werte hat

Die aktuelle Rechtslage

Fremdgehen ist:

  • ❌ Keine Straftat
  • ❌ Keine Ordnungswidrigkeit
  • ✅ Aber zivilrechtlich relevant

Zivilrechtliche Konsequenzen

Bei der Scheidung

Deutschland hat das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist – unabhängig von der Schuldfrage.

Das bedeutet:

  • Fremdgehen beschleunigt nicht die Scheidung
  • Es gibt kein "schuldig geschieden werden"
  • Das Trennungsjahr gilt trotzdem

Beim Unterhalt

Hier kann Fremdgehen relevant werden (§ 1579 BGB):

SituationMögliche Folge
Affäre während TrennungsjahrMeist keine Folge
Langjährige DoppelbeziehungKann Unterhalt mindern
Geld an Affären-PartnerKann Unterhalt reduzieren
Besonders schwere FälleVerwirkung möglich

Beim Vermögen

Wenn erhebliche Beträge für die Affäre ausgegeben wurden:

  • Kann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden
  • Verschwendung ehelichen Vermögens kann Ansprüche begründen

Beim Sorgerecht

Normalerweise keine Auswirkung. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt.

Ausnahme: Wenn die Affäre die Kinder direkt beeinträchtigt (z.B. Vernachlässigung, Konfrontation).

Wann Beweise trotzdem wichtig sind

Auch wenn Fremdgehen nicht strafbar ist, können Beweise wichtig sein für:

  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Eigene Klarheit und Entscheidungsfindung
  • Verhandlungsposition

Fazit

Fremdgehen ist nicht strafbar, aber nicht folgenlos. Bei ernsthaften Konsequenzen für Unterhalt oder Vermögen können professionell gesicherte Beweise den Unterschied machen.

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Häufige Fragen

Nein, Ehebruch ist in Deutschland seit 1969 keine Straftat mehr. Fremdgehen hat aber zivilrechtliche Konsequenzen bei Scheidung und Unterhalt.
Auf die Scheidung selbst nicht (Zerrüttungsprinzip). Aber auf Unterhaltsansprüche kann es sich auswirken, besonders wenn der Untreue-Partner Geld für die Affäre ausgegeben hat.
In seltenen Fällen ja, z.B. bei vorsätzlicher Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten oder wenn erhebliche Vermögenswerte an den Affären-Partner geflossen sind.
Normalerweise nicht. Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt, nicht das Verhalten gegenüber dem Partner. Nur wenn die Affäre die Kinder beeinträchtigt, kann es relevant werden.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Fremdgehen beweisen – was ist erlaubt?Zum Hauptartikel →

Quellen

FremdgehenstrafbarEhebruchScheidungrechtliche Folgen