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Recht15. Januar 20262 Min. Lesezeit

Tonaufnahmen als Beweis: Was ist erlaubt? (2026)

Darf man Gespräche aufnehmen als Beweis? Erfahren Sie die rechtlichen Grenzen bei Tonaufnahmen und wann Mitschnitte verwertbar sind.

Tonaufnahmen scheinen ein einfacher Weg zur Beweissicherung. Doch das Gesetz setzt enge Grenzen. Dieser Artikel erklärt, was erlaubt ist – und was nicht.

Das Wichtigste im Überblick

  • Grundsätzlich verboten: Heimliche Tonaufnahmen sind strafbar (§ 201 StGB)
  • Auch eigene Gespräche: Selbst wenn Sie am Gespräch teilnehmen
  • Keine Ausnahme für "gute Gründe": Der Zweck heiligt nicht die Mittel
  • Strafe: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
  • Nicht verwertbar: Vor Gericht fast nie nutzbar
  • Alternative: Schriftliche Dokumentation, Zeugen

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Datenschutz bei Detektivarbeit.

Die klare Regel: § 201 StGB

Kurz: Das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist strafbar – unabhängig vom Motiv.

Was verboten ist

❌ Gespräche ohne Einwilligung aufnehmen ❌ Wanzen platzieren ❌ Telefonate mitschneiden ❌ Gespräche durch Türen aufnehmen ❌ Richtmikrofone einsetzen ❌ Smartphone-Aufnahmen im Gespräch

Auch wenn Sie selbst dabei sind

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, sie dürften Gespräche aufnehmen, an denen sie selbst teilnehmen. Das ist falsch. Auch dann brauchen Sie die Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer.

Seltene Ausnahmen

Die Rechtsprechung erkennt in engen Grenzen Ausnahmen an:

Notwehrsituation

Wenn Sie sich gegen eine unmittelbare Bedrohung schützen müssen und kein anderes Mittel haben.

Dokumentation schwerer Straftaten

In extremen Einzelfällen, wenn:

  • Schwere Straftaten gegen Sie begangen werden
  • Kein anderer Beweis möglich ist
  • Die Interessenabwägung eindeutig zu Ihren Gunsten ausfällt

Aber: Selbst dann ist die Verwertbarkeit vor Gericht nicht garantiert.

Konsequenzen illegaler Aufnahmen

KonsequenzDetails
StrafverfahrenBis 3 Jahre Freiheitsstrafe
Nicht verwertbarGericht lehnt Beweis ab
GegenansprücheSchadensersatz, Schmerzensgeld
Image-SchadenSie werden zum Täter

Legale Alternativen

Schriftliche Dokumentation

  • Sofort nach Gespräch aufschreiben
  • Datum, Uhrzeit, Ort, Teilnehmer
  • Wortlaut so genau wie möglich
  • Unterschriebenes Gedächtnisprotokoll

Zeugen hinzuziehen

  • Gespräch in Anwesenheit Dritter führen
  • Zeugen können später aussagen
  • Glaubwürdige, neutrale Personen wählen

Schriftliche Kommunikation

  • E-Mails statt Telefonate
  • Messenger mit Verlauf
  • Briefe mit Empfangsbestätigung

Fazit

Tonaufnahmen sind fast nie eine legale Option. Nutzen Sie andere Wege der Beweissicherung – die sind vor Gericht ohnehin oft wertvoller.

Fragen zur Beweissicherung? Jetzt beraten lassen →

Häufige Fragen

Ohne Einwilligung der anderen Gesprächsteilnehmer ist das heimliche Aufnehmen grundsätzlich strafbar nach § 201 StGB – auch wenn Sie selbst am Gespräch teilnehmen.
In Notwehrsituationen oder wenn es der einzige Weg ist, schwere Straftaten gegen die eigene Person zu dokumentieren. Die Rechtsprechung ist hier aber streng.
Nein, heimliche Tonaufnahmen durch Detektive sind strafbar. Seriöse Detekteien machen keine Audioaufnahmen ohne Einwilligung.
Strafbarkeit nach § 201 StGB (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe), die Aufnahme ist vor Gericht nicht verwertbar, und Sie machen sich angreifbar.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Datenschutz & Detektivarbeit – was gilt?Zum Hauptartikel →

Quellen

TonaufnahmeMitschnittBeweis§ 201 StGBAufnahme