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Recht22. Dezember 20252 Min. Lesezeit

GPS-Tracking durch Detektive – Wann ist Ortung erlaubt?

Ist GPS-Tracking legal? Erfahren Sie, wann Detektive Fahrzeuge orten dürfen und wann das Anbringen eines Trackers strafbar ist.

GPS-Tracker sind technisch einfach zu beschaffen und zu nutzen. Rechtlich ist ihre Verwendung jedoch stark eingeschränkt. Dieser Artikel erklärt, wann Ortung erlaubt ist und wann sie strafbar wird.

Das Wichtigste im Überblick

  • Fremde Fahrzeuge: GPS-Tracker anbringen ist verboten
  • Eigenes Fahrzeug: Erlaubt
  • Firmenfahrzeuge: Nur mit Wissen des Fahrers
  • Strafbarkeit: § 303 StGB, § 238 StGB, Datenschutzverstöße
  • Alternative: Klassische Observation ist legal
  • Ehepartner: Auch deren Fahrzeuge dürfen nicht getrackt werden

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Datenschutz bei Detektivarbeit.

Die klare Regel: Fremde Fahrzeuge sind tabu

Kurz: Das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Fahrzeug, das einer anderen Person gehört oder von ihr allein genutzt wird, ist verboten – unabhängig davon, wie berechtigt der Verdacht ist.

Übersicht: Wann GPS-Tracking erlaubt ist

SituationErlaubt?
Eigenes Fahrzeug✅ Ja
Firmenfahrzeug mit Wissen des Fahrers✅ Ja
Firmenfahrzeug ohne Wissen des Fahrers⚠️ Grauzone
Fahrzeug des Ehepartners❌ Nein
Fahrzeug einer fremden Person❌ Nein
Mietwagen❌ Nein (fremdes Eigentum)

Welche Straftatbestände drohen?

§ 303 StGB – Sachbeschädigung

Wenn durch das Anbringen des Trackers Schäden entstehen (z.B. Kratzer, Bohrlöcher), liegt Sachbeschädigung vor.

§ 238 StGB – Nachstellung

Systematische Positionsüberwachung kann den Stalking-Tatbestand erfüllen, besonders wenn sie über längere Zeit erfolgt.

Datenschutzverstöße

Die Erhebung von Standortdaten ohne Rechtsgrundlage verstößt gegen DSGVO und BDSG. Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro sind möglich.

Die legale Alternative: Klassische Observation

Professionelle Detektive brauchen kein GPS-Tracking. Die klassische Observation liefert oft bessere Ergebnisse:

  • Legal: Keine rechtlichen Risiken
  • Mehr Details: Nicht nur Standort, sondern Aktivitäten
  • Gerichtsverwertbar: Alle Beweise sind verwertbar
  • Flexibel: Anpassung an die Situation möglich

Mehr dazu: Observation ohne Zustimmung

Fazit: GPS-Tracking ist meist keine Option

Für seriöse Detektivarbeit ist GPS-Tracking an fremden Fahrzeugen keine Option. Die rechtlichen Risiken überwiegen jeden möglichen Nutzen.

Fragen zur Ortung? Wir beraten Sie zu legalen Ermittlungsmethoden.

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Häufige Fragen

An fremden Privatfahrzeugen ist das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers grundsätzlich verboten. Am eigenen Fahrzeug oder Firmenfahrzeug mit Wissen des Fahrers ist es erlaubt.
Das heimliche Anbringen an einem fremden Fahrzeug kann als Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) oder Datenschutzverstoß gewertet werden.
Nein, auch das Fahrzeug des Ehepartners oder der Partnerin darf nicht ohne Einwilligung getrackt werden. Es handelt sich um deren Eigentum oder alleinige Nutzung.
Firmenfahrzeuge können mit GPS ausgestattet werden, wenn der Fahrer informiert ist. Eine heimliche Überwachung ohne Wissen des Mitarbeiters ist problematisch.
Ja, die klassische Observation ist legal und liefert oft bessere Ergebnisse. Detektive verfolgen die Zielperson diskret, ohne technische Hilfsmittel an deren Fahrzeug.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Datenschutz & Detektivarbeit – was gilt?Zum Hauptartikel →

Quellen

GPS-TrackingOrtungFahrzeugüberwachungDatenschutzStrafbarkeit