GPS-Tracker sind technisch einfach zu beschaffen und zu nutzen. Rechtlich ist ihre Verwendung jedoch stark eingeschränkt. Dieser Artikel erklärt, wann Ortung erlaubt ist und wann sie strafbar wird.
Das Wichtigste im Überblick
- •Fremde Fahrzeuge: GPS-Tracker anbringen ist verboten
- •Eigenes Fahrzeug: Erlaubt
- •Firmenfahrzeuge: Nur mit Wissen des Fahrers
- •Strafbarkeit: § 303 StGB, § 238 StGB, Datenschutzverstöße
- •Alternative: Klassische Observation ist legal
- •Ehepartner: Auch deren Fahrzeuge dürfen nicht getrackt werden
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Datenschutz bei Detektivarbeit.
Die klare Regel: Fremde Fahrzeuge sind tabu
Kurz: Das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem Fahrzeug, das einer anderen Person gehört oder von ihr allein genutzt wird, ist verboten – unabhängig davon, wie berechtigt der Verdacht ist.
Übersicht: Wann GPS-Tracking erlaubt ist
| Situation | Erlaubt? |
|---|---|
| Eigenes Fahrzeug | ✅ Ja |
| Firmenfahrzeug mit Wissen des Fahrers | ✅ Ja |
| Firmenfahrzeug ohne Wissen des Fahrers | ⚠️ Grauzone |
| Fahrzeug des Ehepartners | ❌ Nein |
| Fahrzeug einer fremden Person | ❌ Nein |
| Mietwagen | ❌ Nein (fremdes Eigentum) |
Welche Straftatbestände drohen?
§ 303 StGB – Sachbeschädigung
Wenn durch das Anbringen des Trackers Schäden entstehen (z.B. Kratzer, Bohrlöcher), liegt Sachbeschädigung vor.
§ 238 StGB – Nachstellung
Systematische Positionsüberwachung kann den Stalking-Tatbestand erfüllen, besonders wenn sie über längere Zeit erfolgt.
Datenschutzverstöße
Die Erhebung von Standortdaten ohne Rechtsgrundlage verstößt gegen DSGVO und BDSG. Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro sind möglich.
Die legale Alternative: Klassische Observation
Professionelle Detektive brauchen kein GPS-Tracking. Die klassische Observation liefert oft bessere Ergebnisse:
- •Legal: Keine rechtlichen Risiken
- •Mehr Details: Nicht nur Standort, sondern Aktivitäten
- •Gerichtsverwertbar: Alle Beweise sind verwertbar
- •Flexibel: Anpassung an die Situation möglich
Mehr dazu: Observation ohne Zustimmung
Fazit: GPS-Tracking ist meist keine Option
Für seriöse Detektivarbeit ist GPS-Tracking an fremden Fahrzeugen keine Option. Die rechtlichen Risiken überwiegen jeden möglichen Nutzen.
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Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- StGB § 303 – Sachbeschädigung
- StGB § 238 – Nachstellung
- BDSG § 26 – Beschäftigtendatenschutz