Fotos und Videos sind wichtige Beweismittel bei Ermittlungen. Aber nicht alle Aufnahmen sind erlaubt. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grenzen der Videoüberwachung durch Detektive.
Das Wichtigste im Überblick
- •Öffentlicher Raum: Filmen zur Beweissicherung grundsätzlich erlaubt
- •Privatbereich: Aufnahmen in Wohnungen und geschützten Bereichen verboten
- •Verhältnismäßigkeit: Aufnahmen müssen zum Ermittlungsziel passen
- •Keine Dauerüberwachung: Systematische Totalüberwachung ist unzulässig
- •Drohnen: Strenge Auflagen, über Privatgrund meist verboten
- •Gerichtsverwertung: Legal gewonnene Aufnahmen sind verwertbar
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Datenschutz bei Detektivarbeit.
Wo ist Videoüberwachung erlaubt?
Kurz: Im öffentlichen Raum dürfen Detektive zur Beweissicherung filmen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. In Privaträumen und geschützten Bereichen ist jede Aufnahme verboten.
Erlaubte Orte
✅ Öffentliche Straßen und Plätze ✅ Parks und öffentliche Anlagen ✅ Einkaufszentren und Geschäfte ✅ Restaurants und Cafés (öffentlicher Bereich) ✅ Öffentliche Verkehrsmittel ✅ Parkplätze (öffentlich zugänglich)
Verbotene Orte
❌ Privatwohnungen ❌ Private Gärten und Terrassen ❌ Umkleiden und Toiletten ❌ Hotelzimmer ❌ Bereich hinter Fenstern von Privaträumen
Graubereiche
⚠️ Gemeinschaftsbereiche in Mehrfamilienhäusern ⚠️ Firmengelände (nicht-öffentliche Bereiche) ⚠️ Balkone und Terrassen (sichtbar von öffentlichem Raum)
Anforderungen an legale Videoaufnahmen
Kurz: Für rechtskonforme Aufnahmen müssen berechtigtes Interesse, Verhältnismäßigkeit und die Beschränkung auf öffentliche Bereiche gegeben sein.
Die drei Voraussetzungen
| Voraussetzung | Bedeutung |
|---|---|
| Berechtigtes Interesse | Konkreter Verdacht, nicht bloße Neugier |
| Verhältnismäßigkeit | Aufnahmen passend zum Ermittlungsziel |
| Öffentlicher Raum | Keine Aufnahmen in geschützten Bereichen |
Was dokumentiert werden darf
- •Treffen mit anderen Personen
- •Aktivitäten im öffentlichen Raum
- •Fahrzeuge und Kennzeichen
- •Zeitpunkte und Orte
- •Beweise für Verstöße (z.B. Arbeit während Krankschreibung)
Technische Grenzen
Kurz: Teleobjektive für Blicke in Privaträume, Drohnen über Privatgrund und permanente Überwachungskameras sind nicht erlaubt.
Verbotene Techniken
- •Teleobjektive für Aufnahmen durch Fenster
- •Drohnen über Privatgrundstücken
- •Versteckte Kameras in Privatbereichen
- •Wärmebildkameras für Innenräume
- •Dauerhafte Videoüberwachung des Wohnhauses
Erlaubte Techniken
- •Normale Kamera und Smartphone im öffentlichen Raum
- •Dashcam im eigenen Fahrzeug (mit Einschränkungen)
- •Dokumentation aus angemessener Entfernung
Verwertbarkeit vor Gericht
Kurz: Legal gewonnene Videoaufnahmen sind vor Gericht verwertbar. Aufnahmen aus Privatbereichen werden in der Regel abgelehnt und können zudem strafrechtliche Konsequenzen haben.
Verwertbare Aufnahmen
✅ Dokumentation im öffentlichen Raum ✅ Beweise für Tätigkeiten während Krankschreibung ✅ Nachweis von Treffen und Kontakten ✅ Aufnahmen bei Übergaben oder Transaktionen
Nicht verwertbare Aufnahmen
❌ Heimliche Aufnahmen in Privatwohnungen ❌ Aufnahmen durch Fenster in Innenräume ❌ Permanente Überwachung ohne konkreten Anlass ❌ Aufnahmen in Umkleiden/Sanitärräumen
Mehr dazu im Pillar-Artikel Was Detektive nicht dürfen.
Fazit: Im öffentlichen Raum erlaubt, im Privaten tabu
Die Regel ist einfach: Was im öffentlichen Raum passiert, darf dokumentiert werden. Was im Privaten geschieht, bleibt geschützt.
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Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- KUG § 22 – Recht am eigenen Bild
- DSGVO Art. 6 – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- BGB § 823 – Persönlichkeitsrecht