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Recht17. Januar 20263 Min. Lesezeit

Videoüberwachung durch Detektive – Was ist erlaubt?

Dürfen Detektive Sie filmen? Erfahren Sie, wann Video- und Fotoaufnahmen bei Ermittlungen legal sind und wann die Grenze überschritten wird.

Fotos und Videos sind wichtige Beweismittel bei Ermittlungen. Aber nicht alle Aufnahmen sind erlaubt. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grenzen der Videoüberwachung durch Detektive.

Das Wichtigste im Überblick

  • Öffentlicher Raum: Filmen zur Beweissicherung grundsätzlich erlaubt
  • Privatbereich: Aufnahmen in Wohnungen und geschützten Bereichen verboten
  • Verhältnismäßigkeit: Aufnahmen müssen zum Ermittlungsziel passen
  • Keine Dauerüberwachung: Systematische Totalüberwachung ist unzulässig
  • Drohnen: Strenge Auflagen, über Privatgrund meist verboten
  • Gerichtsverwertung: Legal gewonnene Aufnahmen sind verwertbar

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Datenschutz bei Detektivarbeit.

Wo ist Videoüberwachung erlaubt?

Kurz: Im öffentlichen Raum dürfen Detektive zur Beweissicherung filmen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. In Privaträumen und geschützten Bereichen ist jede Aufnahme verboten.

Erlaubte Orte

✅ Öffentliche Straßen und Plätze ✅ Parks und öffentliche Anlagen ✅ Einkaufszentren und Geschäfte ✅ Restaurants und Cafés (öffentlicher Bereich) ✅ Öffentliche Verkehrsmittel ✅ Parkplätze (öffentlich zugänglich)

Verbotene Orte

❌ Privatwohnungen ❌ Private Gärten und Terrassen ❌ Umkleiden und Toiletten ❌ Hotelzimmer ❌ Bereich hinter Fenstern von Privaträumen

Graubereiche

⚠️ Gemeinschaftsbereiche in Mehrfamilienhäusern ⚠️ Firmengelände (nicht-öffentliche Bereiche) ⚠️ Balkone und Terrassen (sichtbar von öffentlichem Raum)

Anforderungen an legale Videoaufnahmen

Kurz: Für rechtskonforme Aufnahmen müssen berechtigtes Interesse, Verhältnismäßigkeit und die Beschränkung auf öffentliche Bereiche gegeben sein.

Die drei Voraussetzungen

VoraussetzungBedeutung
Berechtigtes InteresseKonkreter Verdacht, nicht bloße Neugier
VerhältnismäßigkeitAufnahmen passend zum Ermittlungsziel
Öffentlicher RaumKeine Aufnahmen in geschützten Bereichen

Was dokumentiert werden darf

  • Treffen mit anderen Personen
  • Aktivitäten im öffentlichen Raum
  • Fahrzeuge und Kennzeichen
  • Zeitpunkte und Orte
  • Beweise für Verstöße (z.B. Arbeit während Krankschreibung)

Technische Grenzen

Kurz: Teleobjektive für Blicke in Privaträume, Drohnen über Privatgrund und permanente Überwachungskameras sind nicht erlaubt.

Verbotene Techniken

  • Teleobjektive für Aufnahmen durch Fenster
  • Drohnen über Privatgrundstücken
  • Versteckte Kameras in Privatbereichen
  • Wärmebildkameras für Innenräume
  • Dauerhafte Videoüberwachung des Wohnhauses

Erlaubte Techniken

  • Normale Kamera und Smartphone im öffentlichen Raum
  • Dashcam im eigenen Fahrzeug (mit Einschränkungen)
  • Dokumentation aus angemessener Entfernung

Verwertbarkeit vor Gericht

Kurz: Legal gewonnene Videoaufnahmen sind vor Gericht verwertbar. Aufnahmen aus Privatbereichen werden in der Regel abgelehnt und können zudem strafrechtliche Konsequenzen haben.

Verwertbare Aufnahmen

✅ Dokumentation im öffentlichen Raum ✅ Beweise für Tätigkeiten während Krankschreibung ✅ Nachweis von Treffen und Kontakten ✅ Aufnahmen bei Übergaben oder Transaktionen

Nicht verwertbare Aufnahmen

❌ Heimliche Aufnahmen in Privatwohnungen ❌ Aufnahmen durch Fenster in Innenräume ❌ Permanente Überwachung ohne konkreten Anlass ❌ Aufnahmen in Umkleiden/Sanitärräumen

Mehr dazu im Pillar-Artikel Was Detektive nicht dürfen.

Fazit: Im öffentlichen Raum erlaubt, im Privaten tabu

Die Regel ist einfach: Was im öffentlichen Raum passiert, darf dokumentiert werden. Was im Privaten geschieht, bleibt geschützt.

Fragen zur Videoüberwachung? Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und Grenzen.

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Häufige Fragen

Im öffentlichen Raum ist das Filmen zur Beweissicherung grundsätzlich erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. In Privaträumen oder geschützten Bereichen ist es verboten.
Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum sind in der Regel verwertbar. Aufnahmen aus Privatbereichen sind meist nicht verwertbar und können sogar strafbar sein.
Nein, das Filmen in Privaträume – auch durch Fenster – verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist nicht erlaubt.
Nur so lange wie für den Ermittlungszweck erforderlich. Nach Abschluss des Auftrags und eventueller Gerichtsverfahren müssen sie gelöscht werden.
Drohnenaufnahmen unterliegen strengen Auflagen. Über Privatgrundstücken und in bestimmten Zonen sind sie verboten. Für kommerzielle Nutzung gelten zusätzliche Vorschriften.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Datenschutz & Detektivarbeit – was gilt?Zum Hauptartikel →

Quellen

VideoüberwachungFotoaufnahmenBeweissicherungDatenschutzPersönlichkeitsrechte