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Wirtschaft26. Dezember 20255 Min. Lesezeit

Krankfeiern aufdecken – rechtssicher vorgehen 2026

Krankfeiern beweisen: ✓ Rechtssicheres Vorgehen ✓ Detektiv bei Verdacht ✓ Was erlaubt ist ✓ Kündigung durchsetzen. Der Leitfaden für Arbeitgeber!

Ein Mitarbeiter ist zum wiederholten Mal krankgeschrieben – aber Sie haben Hinweise, dass er gar nicht krank ist. Schwarzarbeit, Renovierung der Wohnung oder Urlaub statt Krankheit? Wenn Sie das vermuten, müssen Sie richtig vorgehen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Krankfeiern rechtssicher aufdecken, welche Beweise Sie brauchen und wie Sie eine Kündigung erfolgreich durchsetzen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Konkreter Verdacht nötig: Nicht bei "oft krank", sondern bei konkreten Anhaltspunkten
  • Detektiv erlaubt: Bei berechtigt em Verdacht ist Observation zulässig
  • Dokumentation wichtig: Fotos, Videos, Zeitprotokolle
  • Kosten erstattbar: Bei bestätigtem Verdacht vom Arbeitnehmer
  • Rechtssicher: Nur legale Methoden führen zu verwertbaren Beweisen
  • Ziel: Fristlose Kündigung oder Abmahnung

Schritt 1: Konkreten Verdacht dokumentieren

Kurz: Bevor Sie einen Detektiv beauftragen, brauchen Sie konkrete Anhaltspunkte. "Der ist immer krank" reicht nicht – Sie brauchen echte Verdachtsmomente.

Was ist ein konkreter Verdacht?

AnlassKonkreter Verdacht?
Mitarbeiter bei Schwarzarbeit gesehen✅ Ja
Ankündigung "Montag bin ich krank"✅ Ja
Immer krank bei unangenehmen Terminen✅ Ja
Social-Media: Party während AU✅ Ja
Mitarbeiter ist "oft" krank❌ Nein
"Gefühl", dass etwas nicht stimmt❌ Nein

So dokumentieren Sie den Verdacht

Halten Sie schriftlich fest:

Datum: 15.11.2025
Mitarbeiter: Max Mustermann
Verdachtsmoment: 
Kollege Herr Müller berichtete, dass er Herrn Mustermann 
am 14.11.2025 gegen 14:00 Uhr auf der Baustelle seines 
Schwagers in der Musterstraße 12 gesehen hat. 
Herr Mustermann war seit 10.11.2025 wegen 
"Rückenbeschwerden" krankgeschrieben.
Zeuge: Herr Müller

Diese Dokumentation ist wichtig für:

  • Die Beauftragung des Detektivs
  • Die spätere Kündigung
  • Einen möglichen Gerichtsprozess

Schritt 2: Mildere Mittel prüfen

Kurz: Bevor Sie einen Detektiv beauftragen, prüfen Sie, ob mildere Mittel ausreichen. Das ist rechtlich erforderlich und oft auch günstiger.

Alternative Maßnahmen

MaßnahmeWann sinnvoll
MDK-UntersuchungBei häufigen Kurzerkrankungen
KrankenrückkehrgesprächNach jeder AU
AbmahnungWenn Verstoß bereits dokumentiert
Gespräch mit MitarbeiterBei leichten Verdachtsmomenten

Wann der Detektiv nötig ist

  • MDK hat keine Auffälligkeiten gefunden
  • Gespräche brachten keine Klärung
  • Sie brauchen gerichtsverwertbare Beweise
  • Der Verdacht ist konkret und schwerwiegend

Schritt 3: Detektei beauftragen

Kurz: Bei konkretem Verdacht beauftragen Sie eine professionelle Detektei. Der Auftrag sollte schriftlich erfolgen und das Ziel klar definieren.

Was Sie der Detektei mitteilen

  • Name und Daten des Mitarbeiters
  • Art der Krankschreibung (wenn bekannt)
  • Konkrete Verdachtsmomente
  • Zeitraum der AU
  • Vermutete Aktivitäten (z.B. Schwarzarbeit wo?)
  • Bekannte Adressen, Fahrzeuge

Was die Detektei macht

  1. Vorbereitung: Informationen auswerten, Observation planen
  2. Observation: Überwachung an relevanten Tagen
  3. Dokumentation: Fotos, Videos, Protokolle
  4. Bericht: Gerichtsverwertbare Zusammenfassung

Schritt 4: Die Observation

Kurz: Der Detektiv observiert den Mitarbeiter während der AU und dokumentiert Aktivitäten, die der angeblichen Krankheit widersprechen.

Was dokumentiert wird

Widersprüchliche Aktivitäten:

  • Körperliche Arbeit (bei "Rückenschmerzen")
  • Schwarzarbeit
  • Sportliche Aktivitäten
  • Gartenarbeit, Renovierung
  • Party, Nachtleben
  • Reisen, Ausflüge

Beweismaterial:

  • Fotos mit Zeitstempel
  • Videos
  • Protokoll mit Uhrzeiten
  • Beschreibung der Tätigkeiten

Was erlaubt ist

✅ Observation im öffentlichen Raum ✅ Fotografieren bei sichtbaren Aktivitäten ✅ Dokumentation von Arbeitsleistung für Dritte ✅ Befragung freiwilliger Auskunftspersonen

Was NICHT erlaubt ist

❌ Betreten von Privatgrundstücken ❌ Fotografieren durch Fenster in Wohnung ❌ GPS-Tracking am Privatfahrzeug ❌ Abhören von Gesprächen

Schritt 5: Ergebnisse verwerten

Kurz: Mit den Beweisen können Sie eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen und die Detektivkosten als Schadensersatz fordern.

Bei bestätigtem Verdacht

Option A: Fristlose Kündigung

  • Bei schwerwiegendem Vertrauensbruch
  • Erschlichene Lohnfortzahlung = Betrug
  • Detektiv-Bericht als Beweis

Option B: Ordentliche Kündigung

  • Mit oder ohne Abmahnung
  • Bei weniger schwerem Verstoß
  • Wenn fristlose nicht durchsetzbar

Option C: Abmahnung

  • Bei erstem leichteren Verstoß
  • Als Vorstufe zur Kündigung
  • Mit klarer Warnung

Schadensersatz fordern

Sie können vom Mitarbeiter verlangen:

SchadenspostenErstattbar?
Detektivkosten✅ Ja (BAG bestätigt)
Fortgezahlter Lohn✅ Ja
Anwaltskosten⚖️ Teilweise

Häufige Fehler vermeiden

Kurz: Diese Fehler gefährden Ihre Kündigung oder machen Beweise unverwertbar.

Fehler 1: Zu früh handeln

Problem: Kündigung ohne ausreichende Beweise Folge: Kündigungsschutzklage erfolgreich Besser: Erst ermitteln, dann kündigen

Fehler 2: Illegale Methoden

Problem: Unzulässige Observation (Privatbereich) Folge: Beweise unverwertbar Besser: Nur legale Methoden

Fehler 3: Betriebsrat übergehen

Problem: Kündigung ohne Anhörung nach § 102 BetrVG Folge: Kündigung unwirksam Besser: Betriebsrat rechtzeitig einbeziehen

Fehler 4: Dokumentation mangelhaft

Problem: Verdacht nicht schriftlich festgehalten Folge: Probleme im Kündigungsschutzprozess Besser: Alles von Anfang an dokumentieren

Kosten und Nutzen

Kurz: Eine Krankfeier-Ermittlung kostet 1.500-3.500€. Bei Erfolg können Sie die Kosten vom Mitarbeiter einfordern und vermeiden weitere Schäden durch Krankfeiern.

Typische Kosten

LeistungKosten
Observation (2-3 Tage)1.500-2.500€
Observation (4-5 Tage)2.500-3.500€
Komplexe Fälle3.500-5.000€

Lohnt sich das?

Rechnung:

  • Mitarbeiter verdient 3.500€ brutto/Monat
  • Krankfeiert 5 Tage/Monat (800€ Schaden)
  • Über ein Jahr: 9.600€ Schaden
  • Detektivkosten: 2.500€
  • Ersparnis: 7.100€+ im ersten Jahr

Plus: Abschreckungswirkung auf andere Mitarbeiter.

Fazit: Richtig vorgehen zahlt sich aus

Krankfeiern ist kein Kavaliersdelikt – es ist Betrug am Arbeitgeber. Aber um dagegen vorzugehen, müssen Sie rechtssicher handeln. Mit konkretem Verdacht, professioneller Ermittlung und sauberer Dokumentation können Sie eine Kündigung durchsetzen und Ihre Verluste zurückholen.

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Häufige Fragen

Ja, bei konkretem Verdacht. Es reicht nicht, dass jemand 'oft krank' ist. Sie brauchen konkrete Anhaltspunkte, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist.
Beispiele: Mitarbeiter wird während AU bei körperlicher Arbeit gesehen, kündigt Krankheit vorher an, ist immer zu bestimmten Terminen krank, Social-Media-Posts zeigen Aktivitäten, die AU widersprechen.
Aktivitäten, die der angeblichen Krankheit widersprechen: Schwarzarbeit, Sport, Gartenarbeit, Party, Reisen – alles mit Foto, Video, Zeitprotokoll.
Ja, bei bestätigtem Verdacht. Das BAG hat entschieden, dass Detektivkosten als Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangt werden können (BAG 8 AZR 5/05).
Typischerweise 1.500-3.500€ für 2-4 Observationstage. Höher bei komplexen Fällen oder wenn der Mitarbeiter besonders vorsichtig ist.
Ein dokumentierter Verstoß kann für eine fristlose Kündigung ausreichen, wenn er schwerwiegend ist. Bei leichteren Fällen ist zunächst eine Abmahnung sinnvoller.
Nicht jede Aktivität widerspricht einer AU. Ein psychisch Kranker darf spazieren gehen. Entscheidend ist, ob die Aktivität die Genesung verzögert oder die AU vortäuscht wurde.
Vor der Kündigung ja (§ 102 BetrVG). Ob vor dem Detektiveinsatz Mitbestimmung besteht, ist umstritten – arbeitsrechtliche Beratung empfohlen.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Mitarbeiter überwachen – was ist erlaubt?Zum Hauptartikel →

Quellen

KrankfeiernArbeitsrechtDetektivBlaumachenArbeitgeber