Ein Mitarbeiter ist zum wiederholten Mal krankgeschrieben – aber Sie haben Hinweise, dass er gar nicht krank ist. Schwarzarbeit, Renovierung der Wohnung oder Urlaub statt Krankheit? Wenn Sie das vermuten, müssen Sie richtig vorgehen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Krankfeiern rechtssicher aufdecken, welche Beweise Sie brauchen und wie Sie eine Kündigung erfolgreich durchsetzen.
Das Wichtigste im Überblick
- •Konkreter Verdacht nötig: Nicht bei "oft krank", sondern bei konkreten Anhaltspunkten
- •Detektiv erlaubt: Bei berechtigt em Verdacht ist Observation zulässig
- •Dokumentation wichtig: Fotos, Videos, Zeitprotokolle
- •Kosten erstattbar: Bei bestätigtem Verdacht vom Arbeitnehmer
- •Rechtssicher: Nur legale Methoden führen zu verwertbaren Beweisen
- •Ziel: Fristlose Kündigung oder Abmahnung
Schritt 1: Konkreten Verdacht dokumentieren
Kurz: Bevor Sie einen Detektiv beauftragen, brauchen Sie konkrete Anhaltspunkte. "Der ist immer krank" reicht nicht – Sie brauchen echte Verdachtsmomente.
Was ist ein konkreter Verdacht?
| Anlass | Konkreter Verdacht? |
|---|---|
| Mitarbeiter bei Schwarzarbeit gesehen | ✅ Ja |
| Ankündigung "Montag bin ich krank" | ✅ Ja |
| Immer krank bei unangenehmen Terminen | ✅ Ja |
| Social-Media: Party während AU | ✅ Ja |
| Mitarbeiter ist "oft" krank | ❌ Nein |
| "Gefühl", dass etwas nicht stimmt | ❌ Nein |
So dokumentieren Sie den Verdacht
Halten Sie schriftlich fest:
Datum: 15.11.2025
Mitarbeiter: Max Mustermann
Verdachtsmoment:
Kollege Herr Müller berichtete, dass er Herrn Mustermann
am 14.11.2025 gegen 14:00 Uhr auf der Baustelle seines
Schwagers in der Musterstraße 12 gesehen hat.
Herr Mustermann war seit 10.11.2025 wegen
"Rückenbeschwerden" krankgeschrieben.
Zeuge: Herr Müller
Diese Dokumentation ist wichtig für:
- •Die Beauftragung des Detektivs
- •Die spätere Kündigung
- •Einen möglichen Gerichtsprozess
Schritt 2: Mildere Mittel prüfen
Kurz: Bevor Sie einen Detektiv beauftragen, prüfen Sie, ob mildere Mittel ausreichen. Das ist rechtlich erforderlich und oft auch günstiger.
Alternative Maßnahmen
| Maßnahme | Wann sinnvoll |
|---|---|
| MDK-Untersuchung | Bei häufigen Kurzerkrankungen |
| Krankenrückkehrgespräch | Nach jeder AU |
| Abmahnung | Wenn Verstoß bereits dokumentiert |
| Gespräch mit Mitarbeiter | Bei leichten Verdachtsmomenten |
Wann der Detektiv nötig ist
- •MDK hat keine Auffälligkeiten gefunden
- •Gespräche brachten keine Klärung
- •Sie brauchen gerichtsverwertbare Beweise
- •Der Verdacht ist konkret und schwerwiegend
Schritt 3: Detektei beauftragen
Kurz: Bei konkretem Verdacht beauftragen Sie eine professionelle Detektei. Der Auftrag sollte schriftlich erfolgen und das Ziel klar definieren.
Was Sie der Detektei mitteilen
- •Name und Daten des Mitarbeiters
- •Art der Krankschreibung (wenn bekannt)
- •Konkrete Verdachtsmomente
- •Zeitraum der AU
- •Vermutete Aktivitäten (z.B. Schwarzarbeit wo?)
- •Bekannte Adressen, Fahrzeuge
Was die Detektei macht
- •Vorbereitung: Informationen auswerten, Observation planen
- •Observation: Überwachung an relevanten Tagen
- •Dokumentation: Fotos, Videos, Protokolle
- •Bericht: Gerichtsverwertbare Zusammenfassung
Schritt 4: Die Observation
Kurz: Der Detektiv observiert den Mitarbeiter während der AU und dokumentiert Aktivitäten, die der angeblichen Krankheit widersprechen.
Was dokumentiert wird
Widersprüchliche Aktivitäten:
- •Körperliche Arbeit (bei "Rückenschmerzen")
- •Schwarzarbeit
- •Sportliche Aktivitäten
- •Gartenarbeit, Renovierung
- •Party, Nachtleben
- •Reisen, Ausflüge
Beweismaterial:
- •Fotos mit Zeitstempel
- •Videos
- •Protokoll mit Uhrzeiten
- •Beschreibung der Tätigkeiten
Was erlaubt ist
✅ Observation im öffentlichen Raum ✅ Fotografieren bei sichtbaren Aktivitäten ✅ Dokumentation von Arbeitsleistung für Dritte ✅ Befragung freiwilliger Auskunftspersonen
Was NICHT erlaubt ist
❌ Betreten von Privatgrundstücken ❌ Fotografieren durch Fenster in Wohnung ❌ GPS-Tracking am Privatfahrzeug ❌ Abhören von Gesprächen
Schritt 5: Ergebnisse verwerten
Kurz: Mit den Beweisen können Sie eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen und die Detektivkosten als Schadensersatz fordern.
Bei bestätigtem Verdacht
Option A: Fristlose Kündigung
- •Bei schwerwiegendem Vertrauensbruch
- •Erschlichene Lohnfortzahlung = Betrug
- •Detektiv-Bericht als Beweis
Option B: Ordentliche Kündigung
- •Mit oder ohne Abmahnung
- •Bei weniger schwerem Verstoß
- •Wenn fristlose nicht durchsetzbar
Option C: Abmahnung
- •Bei erstem leichteren Verstoß
- •Als Vorstufe zur Kündigung
- •Mit klarer Warnung
Schadensersatz fordern
Sie können vom Mitarbeiter verlangen:
| Schadensposten | Erstattbar? |
|---|---|
| Detektivkosten | ✅ Ja (BAG bestätigt) |
| Fortgezahlter Lohn | ✅ Ja |
| Anwaltskosten | ⚖️ Teilweise |
Häufige Fehler vermeiden
Kurz: Diese Fehler gefährden Ihre Kündigung oder machen Beweise unverwertbar.
Fehler 1: Zu früh handeln
Problem: Kündigung ohne ausreichende Beweise Folge: Kündigungsschutzklage erfolgreich Besser: Erst ermitteln, dann kündigen
Fehler 2: Illegale Methoden
Problem: Unzulässige Observation (Privatbereich) Folge: Beweise unverwertbar Besser: Nur legale Methoden
Fehler 3: Betriebsrat übergehen
Problem: Kündigung ohne Anhörung nach § 102 BetrVG Folge: Kündigung unwirksam Besser: Betriebsrat rechtzeitig einbeziehen
Fehler 4: Dokumentation mangelhaft
Problem: Verdacht nicht schriftlich festgehalten Folge: Probleme im Kündigungsschutzprozess Besser: Alles von Anfang an dokumentieren
Kosten und Nutzen
Kurz: Eine Krankfeier-Ermittlung kostet 1.500-3.500€. Bei Erfolg können Sie die Kosten vom Mitarbeiter einfordern und vermeiden weitere Schäden durch Krankfeiern.
Typische Kosten
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Observation (2-3 Tage) | 1.500-2.500€ |
| Observation (4-5 Tage) | 2.500-3.500€ |
| Komplexe Fälle | 3.500-5.000€ |
Lohnt sich das?
Rechnung:
- •Mitarbeiter verdient 3.500€ brutto/Monat
- •Krankfeiert 5 Tage/Monat (800€ Schaden)
- •Über ein Jahr: 9.600€ Schaden
- •Detektivkosten: 2.500€
- •Ersparnis: 7.100€+ im ersten Jahr
Plus: Abschreckungswirkung auf andere Mitarbeiter.
Fazit: Richtig vorgehen zahlt sich aus
Krankfeiern ist kein Kavaliersdelikt – es ist Betrug am Arbeitgeber. Aber um dagegen vorzugehen, müssen Sie rechtssicher handeln. Mit konkretem Verdacht, professioneller Ermittlung und sauberer Dokumentation können Sie eine Kündigung durchsetzen und Ihre Verluste zurückholen.
Verdacht auf Krankfeiern? Wir beraten Sie kostenlos zur Rechtslage und den Möglichkeiten.
Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- BAG 8 AZR 5/05 – Grundsatzurteil zu Detektivkosten
- BDSG § 26 - Beschäftigtendaten – Datenschutz im Arbeitsverhältnis
- § 5 EFZG - Anzeige- und Nachweispflichten – Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit