Zum Hauptinhalt springen
Wirtschaft24. Dezember 20252 Min. Lesezeit

Homeoffice kontrollieren: Was Arbeitgeber dürfen (2026)

Verdacht auf Arbeitszeitbetrug im Homeoffice? Erfahren Sie, welche Kontrollmöglichkeiten Arbeitgeber haben und wann ein Detektiv eingeschaltet werden kann.

Homeoffice basiert auf Vertrauen. Doch was, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird? Arbeitgeber haben Kontrollmöglichkeiten – aber auch Grenzen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Begrenzte Kontrolle: Technische Überwachung nur mit Einwilligung/Betriebsrat
  • Konkreter Verdacht: Nur dann sind intensivere Maßnahmen zulässig
  • Detektiv: Bei schwerem Verdacht im öffentlichen Raum möglich
  • Keine Wohnungsüberwachung: Die Wohnung ist tabu
  • Verhältnismäßigkeit: Kontrolle muss zum Verdacht passen

Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Mitarbeiter überwachen – was ist erlaubt?.

Technische Kontrollmöglichkeiten

Erlaubt (mit Einschränkungen)

MethodeVoraussetzung
Login-ZeitenInformation des Mitarbeiters
AktivitätsprotokolleBetriebsvereinbarung oder Einwilligung
E-Mail-StichprobenBetriebsrat-Zustimmung, nur dienstlich
Projektmanagement-ToolsTransparenz über Nutzung

Verboten

❌ Keylogger ❌ Permanente Screenshots ❌ Webcam-Überwachung ohne Einwilligung ❌ Heimliche Software-Installation ❌ Private E-Mail-Überwachung

Wann Detektive eingeschaltet werden können

Konkreter Verdacht erforderlich

Nicht jede Unpünktlichkeit rechtfertigt einen Detektiv. Es braucht:

  • Konkrete Anhaltspunkte
  • Erhebliche Pflichtverletzung
  • Mildere Mittel ausgeschöpft

Typische Fälle

  • Mitarbeiter arbeitet schwarz während der Arbeitszeit
  • Regelmäßige mehrstündige Abwesenheiten
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
  • Systematischer Arbeitszeitbetrug

Was der Detektiv tun kann

✅ Observation im öffentlichen Raum ✅ Dokumentation von Aktivitäten außer Haus ✅ Recherche zu Nebentätigkeiten ✅ Zeitliche Protokolle erstellen

Was der Detektiv NICHT tun kann

❌ Wohnung betreten oder überwachen ❌ Technische Überwachung installieren ❌ Durch Fenster in die Wohnung schauen ❌ Nachbarn unter falschem Vorwand befragen

Beweissicherung bei Verdacht

Schritt 1: Eigene Dokumentation

  • Unregelmäßigkeiten notieren
  • Nicht erreichbare Zeiten dokumentieren
  • Ergebnisse protokollieren

Schritt 2: IT-Abteilung einbinden

  • Login-Protokolle prüfen (wenn zulässig)
  • Arbeitsleistung objektiv bewerten

Schritt 3: Bei konkretem Verdacht

  • Rechtliche Beratung holen
  • Ggf. Detektei einschalten
  • Verhältnismäßigkeit wahren

Fazit

Homeoffice-Kontrolle bewegt sich in einem engen rechtlichen Rahmen. Bei konkretem Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen kann ein Detektiv helfen – aber nur im öffentlichen Raum.

Verdacht auf Arbeitszeitbetrug? Jetzt diskret beraten lassen →

Häufige Fragen

Begrenzt. Software-basierte Überwachung ist eingeschränkt erlaubt. Heimliche Kontrollen sind nur bei konkretem Verdacht auf schwere Pflichtverletzung zulässig.
Bei konkretem Verdacht auf erhebliche Pflichtverletzungen wie Arbeitszeitbetrug, Schwarzarbeit während der Arbeitszeit oder Verstoß gegen Wettbewerbsverbot.
Nicht zu Hause in der Wohnung. Aber wenn der Mitarbeiter das Haus verlässt und behauptet zu arbeiten, kann er im öffentlichen Raum observiert werden.
Login-Zeiten, Aktivitätsprotokolle (mit Zustimmung), E-Mail-Stichproben (mit Betriebsrat). Keylogger und ständige Screenshots sind verboten.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Mitarbeiter überwachen – was ist erlaubt?Zum Hauptartikel →

Quellen

HomeofficeKontrolleRemote-ArbeitArbeitszeitbetrugDetektei