Homeoffice basiert auf Vertrauen. Doch was, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird? Arbeitgeber haben Kontrollmöglichkeiten – aber auch Grenzen.
Das Wichtigste im Überblick
- •Begrenzte Kontrolle: Technische Überwachung nur mit Einwilligung/Betriebsrat
- •Konkreter Verdacht: Nur dann sind intensivere Maßnahmen zulässig
- •Detektiv: Bei schwerem Verdacht im öffentlichen Raum möglich
- •Keine Wohnungsüberwachung: Die Wohnung ist tabu
- •Verhältnismäßigkeit: Kontrolle muss zum Verdacht passen
Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Mitarbeiter überwachen – was ist erlaubt?.
Technische Kontrollmöglichkeiten
Erlaubt (mit Einschränkungen)
| Methode | Voraussetzung |
|---|---|
| Login-Zeiten | Information des Mitarbeiters |
| Aktivitätsprotokolle | Betriebsvereinbarung oder Einwilligung |
| E-Mail-Stichproben | Betriebsrat-Zustimmung, nur dienstlich |
| Projektmanagement-Tools | Transparenz über Nutzung |
Verboten
❌ Keylogger ❌ Permanente Screenshots ❌ Webcam-Überwachung ohne Einwilligung ❌ Heimliche Software-Installation ❌ Private E-Mail-Überwachung
Wann Detektive eingeschaltet werden können
Konkreter Verdacht erforderlich
Nicht jede Unpünktlichkeit rechtfertigt einen Detektiv. Es braucht:
- •Konkrete Anhaltspunkte
- •Erhebliche Pflichtverletzung
- •Mildere Mittel ausgeschöpft
Typische Fälle
- •Mitarbeiter arbeitet schwarz während der Arbeitszeit
- •Regelmäßige mehrstündige Abwesenheiten
- •Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
- •Systematischer Arbeitszeitbetrug
Was der Detektiv tun kann
✅ Observation im öffentlichen Raum ✅ Dokumentation von Aktivitäten außer Haus ✅ Recherche zu Nebentätigkeiten ✅ Zeitliche Protokolle erstellen
Was der Detektiv NICHT tun kann
❌ Wohnung betreten oder überwachen ❌ Technische Überwachung installieren ❌ Durch Fenster in die Wohnung schauen ❌ Nachbarn unter falschem Vorwand befragen
Beweissicherung bei Verdacht
Schritt 1: Eigene Dokumentation
- •Unregelmäßigkeiten notieren
- •Nicht erreichbare Zeiten dokumentieren
- •Ergebnisse protokollieren
Schritt 2: IT-Abteilung einbinden
- •Login-Protokolle prüfen (wenn zulässig)
- •Arbeitsleistung objektiv bewerten
Schritt 3: Bei konkretem Verdacht
- •Rechtliche Beratung holen
- •Ggf. Detektei einschalten
- •Verhältnismäßigkeit wahren
Fazit
Homeoffice-Kontrolle bewegt sich in einem engen rechtlichen Rahmen. Bei konkretem Verdacht auf schwere Pflichtverletzungen kann ein Detektiv helfen – aber nur im öffentlichen Raum.
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Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- BDSG § 26 – Beschäftigtendatenschutz
- BAG Rechtsprechung – Überwachung am Arbeitsplatz