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Wirtschaft17. Dezember 20252 Min. Lesezeit

Gefälschte Krankmeldung beweisen: So gehen Arbeitgeber vor

Verdacht auf Fake-AU? Erfahren Sie, wie Arbeitgeber gefälschte Krankmeldungen aufdecken und welche Beweise für eine Kündigung nötig sind.

Gefälschte Krankmeldungen sind Betrug. Als Arbeitgeber haben Sie Möglichkeiten, Fake-AUs aufzudecken – und rechtlich dagegen vorzugehen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Warnsignale: Timing, Muster, Widersprüche
  • MDK-Prüfung: Über Krankenkasse anregbar
  • Observation: Bei konkretem Verdacht zulässig
  • Konsequenzen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Strafanzeige
  • Beweislast: Arbeitgeber muss Missbrauch beweisen

Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Mitarbeiter überwachen – was ist erlaubt?.

Warnsignale für Fake-AU

Verdächtige Muster

  • Immer am Montag oder Freitag krank
  • Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub
  • Regelmäßig rund um Feiertage
  • Immer wenn bestimmte Aufgaben anstehen

Formelle Auffälligkeiten

  • Unbekannte Arztpraxis
  • Fehlender oder unleserlicher Stempel
  • Ungewöhnliche Diagnosen
  • Zeitraum passt nicht zum Krankheitsbild

Verhaltensauffälligkeiten

  • Mitarbeiter wirkt kerngesund nach Rückkehr
  • Social-Media-Posts während Krankheit
  • Hinweise von Kollegen
  • Nebentätigkeit während AU

Beweise sammeln

Detektiv-Observation

Bei konkretem Verdacht ist eine Observation zulässig:

  • Wenn der Mitarbeiter beim Sport beobachtet wird
  • Bei körperlicher Arbeit (Nebenjob, Hausrenovierung)
  • Bei Aktivitäten, die der angeblichen Krankheit widersprechen

Social Media prüfen

Öffentliche Posts können Beweise liefern:

  • Urlaubsfotos während Krankschreibung
  • Check-ins an unpassenden Orten
  • Aktivitäten, die der Krankheit widersprechen

MDK-Gutachten

Über die Krankenkasse können Sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes anregen. Der MDK kann:

  • Den Mitarbeiter einbestellen
  • Die Arbeitsfähigkeit prüfen
  • Ein Gutachten erstellen

Rechtliche Schritte

1. Anhörung des Mitarbeiters

Vor jeder Kündigung: Konfrontation mit den Beweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme.

2. Fristlose Kündigung

Bei erwiesener Fake-AU ist eine fristlose Kündigung in der Regel gerechtfertigt.

3. Schadensersatz

Rückforderung der gezahlten Lohnfortzahlung.

4. Strafanzeige

Gefälschte AU = Betrug (§ 263 StGB). Strafanzeige möglich.

Fazit

Gefälschte Krankmeldungen sind kein Kavaliersdelikt. Mit professioneller Beweissicherung können Sie sich schützen.

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Häufige Fragen

Warnsignale sind: Ungewöhnliche Arztangaben, auffälliges Timing (immer Montag/Freitag), fehlende Praxisstempel, Widersprüche in der Diagnose.
Nein, die Krankenkasse gibt keine Auskunft über Diagnosen. Sie können aber eine Überprüfung durch den MDK (Medizinischen Dienst) anregen.
Wenn der Mitarbeiter bei Tätigkeiten beobachtet wird, die mit seiner angeblichen Erkrankung unvereinbar sind, ist das ein starker Beweis.
Fristlose Kündigung, Schadensersatz für gezahlte Lohnfortzahlung, eventuell Strafanzeige wegen Betrugs.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

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Quellen

KrankmeldungAUgefälschtArbeitsrechtBeweis