Gefälschte Krankmeldungen sind Betrug. Als Arbeitgeber haben Sie Möglichkeiten, Fake-AUs aufzudecken – und rechtlich dagegen vorzugehen.
Das Wichtigste im Überblick
- •Warnsignale: Timing, Muster, Widersprüche
- •MDK-Prüfung: Über Krankenkasse anregbar
- •Observation: Bei konkretem Verdacht zulässig
- •Konsequenzen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Strafanzeige
- •Beweislast: Arbeitgeber muss Missbrauch beweisen
Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Mitarbeiter überwachen – was ist erlaubt?.
Warnsignale für Fake-AU
Verdächtige Muster
- •Immer am Montag oder Freitag krank
- •Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub
- •Regelmäßig rund um Feiertage
- •Immer wenn bestimmte Aufgaben anstehen
Formelle Auffälligkeiten
- •Unbekannte Arztpraxis
- •Fehlender oder unleserlicher Stempel
- •Ungewöhnliche Diagnosen
- •Zeitraum passt nicht zum Krankheitsbild
Verhaltensauffälligkeiten
- •Mitarbeiter wirkt kerngesund nach Rückkehr
- •Social-Media-Posts während Krankheit
- •Hinweise von Kollegen
- •Nebentätigkeit während AU
Beweise sammeln
Detektiv-Observation
Bei konkretem Verdacht ist eine Observation zulässig:
- •Wenn der Mitarbeiter beim Sport beobachtet wird
- •Bei körperlicher Arbeit (Nebenjob, Hausrenovierung)
- •Bei Aktivitäten, die der angeblichen Krankheit widersprechen
Social Media prüfen
Öffentliche Posts können Beweise liefern:
- •Urlaubsfotos während Krankschreibung
- •Check-ins an unpassenden Orten
- •Aktivitäten, die der Krankheit widersprechen
MDK-Gutachten
Über die Krankenkasse können Sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes anregen. Der MDK kann:
- •Den Mitarbeiter einbestellen
- •Die Arbeitsfähigkeit prüfen
- •Ein Gutachten erstellen
Rechtliche Schritte
1. Anhörung des Mitarbeiters
Vor jeder Kündigung: Konfrontation mit den Beweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme.
2. Fristlose Kündigung
Bei erwiesener Fake-AU ist eine fristlose Kündigung in der Regel gerechtfertigt.
3. Schadensersatz
Rückforderung der gezahlten Lohnfortzahlung.
4. Strafanzeige
Gefälschte AU = Betrug (§ 263 StGB). Strafanzeige möglich.
Fazit
Gefälschte Krankmeldungen sind kein Kavaliersdelikt. Mit professioneller Beweissicherung können Sie sich schützen.
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Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- BAG Rechtsprechung – Bundesarbeitsgericht zu Krankfeiern
- § 263 StGB - Betrug – Betrugstatbestand