Zum Hauptinhalt springen
Wirtschaft22. Januar 20264 Min. Lesezeit

Wettbewerbsverstoß durch Mitarbeiter aufdecken 2026

Wettbewerbsverstoß aufdecken: ✓ Konkurrenztätigkeit beweisen ✓ UWG-Verstöße ✓ Detektiv einsetzen ✓ Rechtliche Schritte. Leitfaden für Arbeitgeber!

Ihr bester Verkäufer macht plötzlich weniger Abschlüsse. Kunden wandern zur Konkurrenz ab. Oder Sie erfahren, dass ein Mitarbeiter "nebenbei" eine eigene Firma betreibt. Wettbewerbsverstöße durch Mitarbeiter können Ihr Unternehmen erheblich schädigen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, was Wettbewerbsverstöße sind, wie Sie diese aufdecken und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Wettbewerbsverbot: Während Arbeitsverhältnis generell verboten
  • Typische Verstöße: Konkurrenztätigkeit, Firmengründung, Geheimnisverrat
  • Aufdeckung: Observation, OSINT-Recherche, Dokumentenanalyse
  • Konsequenzen: Kündigung, Schadensersatz, Unterlassung
  • Nach Ausscheiden: Nur mit Wettbewerbsklausel eingeschränkt
  • Professionell: Gerichtsfeste Beweise durch Detektei

Was ist ein Wettbewerbsverstoß?

Kurz: Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn Mitarbeiter während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten ausüben, die mit den Interessen des Arbeitgebers konkurrieren.

Formen von Wettbewerbsverstößen

FormBeispiel
KonkurrenztätigkeitNebenher für Konkurrenz arbeiten
FirmengründungEigenes Konkurrenzunternehmen
KundenabwerbungAktives Abwerben für Konkurrenz
GeheimnisverratWeitergabe von Know-how, Kundendaten
Vorbereitung WechselSystematische Vorbereitung während AU
MitarbeiterabwerbungKollegen zur Konkurrenz mitnehmen

Rechtliche Grundlage

Das Wettbewerbsverbot ergibt sich aus:

  • Treuepflicht: Allgemeine arbeitsvertragliche Pflicht
  • § 60 HGB: Spezialregelung für Handlungsgehilfen
  • Arbeitsvertrag: Oft explizite Wettbewerbsklausel
  • § 241 BGB: Rücksichtnahmepflicht

Typische Warnsignale

Kurz: Wettbewerbsverstöße kündigen sich oft durch Verhaltensänderungen an. Achten Sie auf diese Warnsignale.

Warnsignale beim Mitarbeiter

SignalMögliche Bedeutung
Plötzliches DesinteressePlant Wechsel/eigene Firma
Viele "private" TermineTrifft Konkurrenz/Kunden
Krankmeldungen zu kritischen ZeitenArbeitet woanders
Ungewöhnliche ÜberstundenKopiert Daten
Kontakt zu Ex-Kollegen bei KonkurrenzVorbereitung Wechsel
Defensive ReaktionenVerbirgt etwas

Warnsignale im Geschäft

  • Kunden wandern plötzlich ab
  • Konkurrenz kennt interne Informationen
  • Angebote werden unterboten (mit Insiderwissen)
  • Gerüchte über Mitarbeiter bei Konkurrenz

Wie ein Detektiv Wettbewerbsverstöße aufdeckt

Kurz: Eine Wirtschaftsdetektei kann durch Observation, Recherche und Dokumentenanalyse aufdecken, ob ein Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.

Ermittlungsmethoden

Observation:

  • Wo geht der Mitarbeiter während "Krankheit" hin?
  • Für wen arbeitet er nebenbei?
  • Mit wem trifft er sich?

OSINT-Recherche:

  • Handelsregister: Hat er eine Firma gegründet?
  • Social Media: Kontakte zu Konkurrenz?
  • LinkedIn: Verdächtige Verbindungen?
  • Domain-Recherche: Betreibt er eine Website?

Dokumentenanalyse:

  • Auffällige Dateizugriffe
  • E-Mail-Verkehr (wenn erlaubt)
  • Druckprotokolle

Der Ermittlungsablauf

1. Verdachtssammlung
   → Was sind die konkreten Anhaltspunkte?
   → Welche Informationen liegen vor?

2. Recherche
   → Handelsregister-Prüfung
   → Social-Media-Analyse
   → Firmenverflechtungen

3. Observation (wenn nötig)
   → Tätigkeit während "Krankheit"
   → Nebentätigkeit dokumentieren

4. Beweissicherung
   → Gerichtsfeste Dokumentation
   → Fotos, Screenshots, Protokolle

5. Bericht und Empfehlung
   → Zusammenfassung
   → Handlungsoptionen

Rechtliche Konsequenzen

Kurz: Bei nachgewiesenem Wettbewerbsverstoß haben Sie weitreichende rechtliche Möglichkeiten: Kündigung, Schadensersatz, Unterlassung und mehr.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen

MaßnahmeVoraussetzung
Fristlose KündigungBei schwerem Verstoß
Ordentliche KündigungBei leichterem Verstoß
AbmahnungBei erstmaligem leichtem Verstoß
FreistellungSofort bei Verdacht möglich

Zivilrechtliche Ansprüche

Schadensersatz:

  • Entgangener Gewinn
  • Verlorene Kunden
  • Ermittlungskosten

Unterlassung:

  • Verbot der Konkurrenztätigkeit
  • Einstweilige Verfügung möglich

Gewinnherausgabe:

  • § 10 UWG: Abschöpfung des durch Verstoß erzielten Gewinns

Bei Geschäftsgeheimnissen

Das GeschGehG (2019) bietet:

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatz
  • Vernichtung/Rückruf von Produkten
  • Strafrechtliche Konsequenzen (bis 3 Jahre)

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Kurz: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf der Mitarbeiter grundsätzlich zur Konkurrenz – es sei denn, eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung existiert.

Voraussetzungen für Gültigkeit

AnforderungDetails
SchriftformMuss schriftlich vereinbart sein
KarenzentschädigungMind. 50% des letzten Gehalts
Zeitliche BegrenzungMax. 2 Jahre
Sachliche BegrenzungNicht übermäßig einschränkend
AushändigungUrkunde an Mitarbeiter

Ohne Wettbewerbsvereinbarung

Der Ex-Mitarbeiter darf:

  • Sofort zur Konkurrenz wechseln
  • Eigenes Unternehmen gründen
  • Kunden kontaktieren

Aber weiterhin verboten:

  • Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
  • Mitnahme von Kundendaten
  • Systematische Abwerbung während Kündigungsfrist

Kosten und Nutzen

Kurz: Eine Wettbewerbsverstoß-Ermittlung kostet 2.000-6.000€. Bei erfolgreichem Nachweis können Sie den Schaden begrenzen und Ersatz fordern.

Typische Kosten

UmfangKosten
Recherche (Firmen, Register)1.000-2.000€
Mit Observation2.500-4.500€
Komplexe Fälle4.000-6.000€+

Wann lohnt es sich?

  • Bei Verdacht auf systematische Kundenabwerbung
  • Wenn Geschäftsgeheimnisse betroffen sind
  • Bei geplanter Konkurrenztätigkeit im großen Stil
  • Wenn präventive Wirkung für andere Mitarbeiter wichtig

Fazit: Schnell handeln schützt Ihr Unternehmen

Wettbewerbsverstöße können Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen – verlorene Kunden, abgeworbene Mitarbeiter, kopiertes Know-how. Je schneller Sie handeln, desto mehr Schaden können Sie verhindern.

Eine professionelle Ermittlung liefert die Beweise, die Sie für rechtliche Schritte brauchen.

Verdacht auf Wettbewerbsverstoß? Wir beraten Sie diskret und kostenlos.

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern →

Häufige Fragen

Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses für die Konkurrenz arbeiten, ein Konkurrenzunternehmen gründen, Geschäftsgeheimnisse weitergeben oder Kunden abwerben.
Grundsätzlich nein, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten Beschäftigung, auch nach Feierabend.
Durch Observation: Wo geht der Mitarbeiter hin? Für wen arbeitet er? Auch OSINT-Recherche zu Firmengründungen, Geschäftsverbindungen und Online-Aktivitäten des Mitarbeiters.
Je nach Komplexität 2.000-6.000€. Bei umfangreicher Recherche zu Firmenverflechtungen oder längerer Observation auch mehr.
Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Unterlassungsanspruch, Herausgabe von Gewinnen (§ 10 UWG), bei Geschäftsgeheimnissen: GeschGehG-Verstöße.
Nur wenn eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung existiert (mit Karenzentschädigung). Ohne eine solche darf der Ex-Mitarbeiter sofort zur Konkurrenz.
Nur bei Verstoß gegen nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder wenn er Geschäftsgeheimnisse mitnimmt. Der reine Wechsel ist erlaubt.
Ungewöhnlich viele private Termine, 'kranke' Tage vor Kundenverlusten, plötzliches Desinteresse an der Arbeit, Kontakt zu Konkurrenz-Mitarbeitern, verdächtige Dateizugriffe.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Diebstahl im Betrieb aufklärenZum Hauptartikel →

Quellen

WettbewerbsverstoßMitarbeiterDetektivKonkurrenzUWG