Ihr bester Verkäufer macht plötzlich weniger Abschlüsse. Kunden wandern zur Konkurrenz ab. Oder Sie erfahren, dass ein Mitarbeiter "nebenbei" eine eigene Firma betreibt. Wettbewerbsverstöße durch Mitarbeiter können Ihr Unternehmen erheblich schädigen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was Wettbewerbsverstöße sind, wie Sie diese aufdecken und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
Das Wichtigste im Überblick
- •Wettbewerbsverbot: Während Arbeitsverhältnis generell verboten
- •Typische Verstöße: Konkurrenztätigkeit, Firmengründung, Geheimnisverrat
- •Aufdeckung: Observation, OSINT-Recherche, Dokumentenanalyse
- •Konsequenzen: Kündigung, Schadensersatz, Unterlassung
- •Nach Ausscheiden: Nur mit Wettbewerbsklausel eingeschränkt
- •Professionell: Gerichtsfeste Beweise durch Detektei
Was ist ein Wettbewerbsverstoß?
Kurz: Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn Mitarbeiter während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten ausüben, die mit den Interessen des Arbeitgebers konkurrieren.
Formen von Wettbewerbsverstößen
| Form | Beispiel |
|---|---|
| Konkurrenztätigkeit | Nebenher für Konkurrenz arbeiten |
| Firmengründung | Eigenes Konkurrenzunternehmen |
| Kundenabwerbung | Aktives Abwerben für Konkurrenz |
| Geheimnisverrat | Weitergabe von Know-how, Kundendaten |
| Vorbereitung Wechsel | Systematische Vorbereitung während AU |
| Mitarbeiterabwerbung | Kollegen zur Konkurrenz mitnehmen |
Rechtliche Grundlage
Das Wettbewerbsverbot ergibt sich aus:
- •Treuepflicht: Allgemeine arbeitsvertragliche Pflicht
- •§ 60 HGB: Spezialregelung für Handlungsgehilfen
- •Arbeitsvertrag: Oft explizite Wettbewerbsklausel
- •§ 241 BGB: Rücksichtnahmepflicht
Typische Warnsignale
Kurz: Wettbewerbsverstöße kündigen sich oft durch Verhaltensänderungen an. Achten Sie auf diese Warnsignale.
Warnsignale beim Mitarbeiter
| Signal | Mögliche Bedeutung |
|---|---|
| Plötzliches Desinteresse | Plant Wechsel/eigene Firma |
| Viele "private" Termine | Trifft Konkurrenz/Kunden |
| Krankmeldungen zu kritischen Zeiten | Arbeitet woanders |
| Ungewöhnliche Überstunden | Kopiert Daten |
| Kontakt zu Ex-Kollegen bei Konkurrenz | Vorbereitung Wechsel |
| Defensive Reaktionen | Verbirgt etwas |
Warnsignale im Geschäft
- •Kunden wandern plötzlich ab
- •Konkurrenz kennt interne Informationen
- •Angebote werden unterboten (mit Insiderwissen)
- •Gerüchte über Mitarbeiter bei Konkurrenz
Wie ein Detektiv Wettbewerbsverstöße aufdeckt
Kurz: Eine Wirtschaftsdetektei kann durch Observation, Recherche und Dokumentenanalyse aufdecken, ob ein Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.
Ermittlungsmethoden
Observation:
- •Wo geht der Mitarbeiter während "Krankheit" hin?
- •Für wen arbeitet er nebenbei?
- •Mit wem trifft er sich?
OSINT-Recherche:
- •Handelsregister: Hat er eine Firma gegründet?
- •Social Media: Kontakte zu Konkurrenz?
- •LinkedIn: Verdächtige Verbindungen?
- •Domain-Recherche: Betreibt er eine Website?
Dokumentenanalyse:
- •Auffällige Dateizugriffe
- •E-Mail-Verkehr (wenn erlaubt)
- •Druckprotokolle
Der Ermittlungsablauf
1. Verdachtssammlung
→ Was sind die konkreten Anhaltspunkte?
→ Welche Informationen liegen vor?
2. Recherche
→ Handelsregister-Prüfung
→ Social-Media-Analyse
→ Firmenverflechtungen
3. Observation (wenn nötig)
→ Tätigkeit während "Krankheit"
→ Nebentätigkeit dokumentieren
4. Beweissicherung
→ Gerichtsfeste Dokumentation
→ Fotos, Screenshots, Protokolle
5. Bericht und Empfehlung
→ Zusammenfassung
→ Handlungsoptionen
Rechtliche Konsequenzen
Kurz: Bei nachgewiesenem Wettbewerbsverstoß haben Sie weitreichende rechtliche Möglichkeiten: Kündigung, Schadensersatz, Unterlassung und mehr.
Arbeitsrechtliche Maßnahmen
| Maßnahme | Voraussetzung |
|---|---|
| Fristlose Kündigung | Bei schwerem Verstoß |
| Ordentliche Kündigung | Bei leichterem Verstoß |
| Abmahnung | Bei erstmaligem leichtem Verstoß |
| Freistellung | Sofort bei Verdacht möglich |
Zivilrechtliche Ansprüche
Schadensersatz:
- •Entgangener Gewinn
- •Verlorene Kunden
- •Ermittlungskosten
Unterlassung:
- •Verbot der Konkurrenztätigkeit
- •Einstweilige Verfügung möglich
Gewinnherausgabe:
- •§ 10 UWG: Abschöpfung des durch Verstoß erzielten Gewinns
Bei Geschäftsgeheimnissen
Das GeschGehG (2019) bietet:
- •Unterlassungsanspruch
- •Schadensersatz
- •Vernichtung/Rückruf von Produkten
- •Strafrechtliche Konsequenzen (bis 3 Jahre)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Kurz: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf der Mitarbeiter grundsätzlich zur Konkurrenz – es sei denn, eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung existiert.
Voraussetzungen für Gültigkeit
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Schriftform | Muss schriftlich vereinbart sein |
| Karenzentschädigung | Mind. 50% des letzten Gehalts |
| Zeitliche Begrenzung | Max. 2 Jahre |
| Sachliche Begrenzung | Nicht übermäßig einschränkend |
| Aushändigung | Urkunde an Mitarbeiter |
Ohne Wettbewerbsvereinbarung
Der Ex-Mitarbeiter darf:
- •Sofort zur Konkurrenz wechseln
- •Eigenes Unternehmen gründen
- •Kunden kontaktieren
Aber weiterhin verboten:
- •Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
- •Mitnahme von Kundendaten
- •Systematische Abwerbung während Kündigungsfrist
Kosten und Nutzen
Kurz: Eine Wettbewerbsverstoß-Ermittlung kostet 2.000-6.000€. Bei erfolgreichem Nachweis können Sie den Schaden begrenzen und Ersatz fordern.
Typische Kosten
| Umfang | Kosten |
|---|---|
| Recherche (Firmen, Register) | 1.000-2.000€ |
| Mit Observation | 2.500-4.500€ |
| Komplexe Fälle | 4.000-6.000€+ |
Wann lohnt es sich?
- •Bei Verdacht auf systematische Kundenabwerbung
- •Wenn Geschäftsgeheimnisse betroffen sind
- •Bei geplanter Konkurrenztätigkeit im großen Stil
- •Wenn präventive Wirkung für andere Mitarbeiter wichtig
Fazit: Schnell handeln schützt Ihr Unternehmen
Wettbewerbsverstöße können Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen – verlorene Kunden, abgeworbene Mitarbeiter, kopiertes Know-how. Je schneller Sie handeln, desto mehr Schaden können Sie verhindern.
Eine professionelle Ermittlung liefert die Beweise, die Sie für rechtliche Schritte brauchen.
Verdacht auf Wettbewerbsverstoß? Wir beraten Sie diskret und kostenlos.
Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- UWG - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – Rechtliche Grundlagen Wettbewerbsrecht
- GeschGehG - Geschäftsgeheimnisgesetz – Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- § 60 HGB - Wettbewerbsverbot – Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen