Wirtschaftskriminalität verursacht jährlich Milliardenschäden. Viele Fälle bleiben unentdeckt oder werden intern geregelt. Wirtschaftsdetekteien helfen bei der Aufklärung.
Das Wichtigste im Überblick
- •Breites Spektrum: Betrug, Unterschlagung, Korruption, Spionage
- •Diskret: Ermittlung ohne öffentliche Aufmerksamkeit
- •Beweissicherung: Für interne Maßnahmen und Gerichte
- •Prävention: Schwachstellen identifizieren
- •Parallel zur Polizei: Beides möglich
Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Diebstahl im Betrieb aufklären.
Typische Fälle für Wirtschaftsdetekteien
Unterschlagung und Betrug
- •Manipulation von Rechnungen
- •Fiktive Lieferanten
- •Kassenmanipulation
- •Abrechnungsbetrug
Spesenbetrug
- •Gefälschte Belege
- •Private Ausgaben als Dienstreise
- •Doppelte Abrechnung
- •Nicht existierende Bewirtungen
Mehr dazu: Spesenbetrug aufdecken
Korruption und Bestechung
- •Kickback-Zahlungen
- •Bevorzugung von Lieferanten
- •Schmiergeldannahme
- •Interessenkonflikte
Wettbewerbsverstöße
- •Abwerben von Kunden
- •Mitnahme von Geschäftsgeheimnissen
- •Verstoß gegen Konkurrenzklauseln
- •Gründung von Konkurrenzunternehmen
Mehr dazu: Wettbewerbsverstoß durch Mitarbeiter
Ermittlungsmethoden
Verdeckte Observation
Bei Verdacht auf Nebentätigkeiten, Kundenkontakte oder Treffen mit Konkurrenten.
Hintergrundrecherche
- •Verbindungen zu Lieferanten
- •Wirtschaftliche Verhältnisse
- •Frühere Tätigkeiten
- •Gesellschaftsbeteiligungen
Dokumentenanalyse
- •Abrechnungen prüfen
- •Belege verifizieren
- •Muster erkennen
- •Unstimmigkeiten dokumentieren
Interview und Befragung
- •Zeugenaussagen sammeln
- •Mitarbeiter befragen
- •Lieferanten kontaktieren
- •Kunden interviewen
Zusammenarbeit mit anderen Experten
| Experte | Einsatzbereich |
|---|---|
| IT-Forensiker | Digitale Spuren, E-Mails |
| Wirtschaftsprüfer | Buchprüfung, Bilanzen |
| Anwalt | Rechtliche Strategie |
| Steuerberater | Steuerliche Aspekte |
Fazit
Wirtschaftskriminalität erfordert professionelle Aufklärung. Detekteien bieten Diskretion, Erfahrung und gerichtsfeste Beweise.
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Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- BKA Wirtschaftskriminalität – Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität
- StGB § 266 - Untreue – Untreue-Tatbestand