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Digital31. Dezember 20254 Min. Lesezeit

Online-Belästigung dokumentieren & beweisen (2026)

Werden Sie im Internet belästigt? So dokumentieren Sie digitales Stalking rechtssicher und holen sich professionelle Hilfe für Strafanzeige und Gerichtsverfahren.

Online-Belästigung kann viele Formen annehmen: von obsessiven Nachrichten über Verleumdungen bis hin zu Drohungen. Um sich rechtlich zu wehren, brauchen Sie Beweise. Dieser Artikel zeigt, wie Sie digitale Belästigung richtig dokumentieren.

Das Wichtigste im Überblick

  • Erst sichern, dann blockieren: Beweise dokumentieren, bevor Sie reagieren
  • Vollständigkeit: Screenshots, Videos, E-Mail-Header – alles sichern
  • Chronologie: Datum, Uhrzeit und Plattform jedes Vorfalls notieren
  • Mehrfach sichern: Cloud + lokal + Ausdruck
  • Professionelle Hilfe: Bei Eskalation Detektiv und Anwalt einschalten

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Cyberstalking erkennen und beweisen.

Was zählt als Online-Belästigung?

Kurz: Online-Belästigung umfasst jede wiederholte, unerwünschte digitale Kontaktaufnahme, die darauf abzielt, Sie zu belästigen, einzuschüchtern oder zu schädigen – unabhängig von der verwendeten Plattform.

Typische Formen

FormBeschreibungStraftatbestand
NachrichtenbombardementHunderte unerwünschte DMs, E-Mails§ 238 StGB (Nachstellung)
BeleidigungenBeschimpfungen, Herabwürdigungen§ 185 StGB (Beleidigung)
VerleumdungFalsche Tatsachenbehauptungen§ 187 StGB (Verleumdung)
DrohungenAnkündigung von Gewalt oder Schaden§ 241 StGB (Bedrohung)
DoxxingVeröffentlichung privater Daten§ 238 StGB, § 42 BDSG
IdentitätsdiebstahlAuftreten unter Ihrem Namen§ 238 StGB, § 269 StGB

Schritt-für-Schritt: Beweise richtig sichern

Kurz: Gehen Sie systematisch vor: Erst alles dokumentieren, dann chronologisch ordnen, mehrfach speichern und schließlich den Täter blockieren.

Schritt 1: Screenshots anfertigen

So machen Sie verwertbare Screenshots:

  1. Gesamtes Chatfenster mit Absendername sichtbar
  2. Datum und Uhrzeit müssen erkennbar sein
  3. Plattform-Logo oder URL sichtbar
  4. Bei langen Verläufen: Mehrere Screenshots + Überlappung

Noch besser: Bildschirmvideo

  • Nehmen Sie den Bildschirm auf, während Sie durch den Verlauf scrollen
  • Zeigt die Echtheit und den Kontext
  • Schwerer zu fälschen als Screenshots

Schritt 2: E-Mails vollständig sichern

E-Mails enthalten wichtige technische Informationen:

  1. E-Mail öffnen
  2. "Original anzeigen" oder "Quelltext" wählen
  3. Vollständige E-Mail als .eml-Datei speichern
  4. Zusätzlich als PDF drucken

Der Header enthält:

  • Absender-IP (manchmal)
  • Server-Zeitstempel
  • Routing-Informationen

Schritt 3: Protokoll führen

Erstellen Sie eine Tabelle:

DatumUhrzeitPlattformArtInhalt (kurz)Beweis-Nr.
20.01.2614:32WhatsAppDMDrohungB-001
20.01.2618:15InstagramKommentarBeleidigungB-002
21.01.2609:45E-MailE-MailVerleumdungB-003

Schritt 4: Mehrfach sichern

  • Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox)
  • Lokale Festplatte (externe SSD)
  • Ausdrucke (bei wichtigen Beweisen)
  • USB-Stick als Backup

Schritt 5: Erst dann blockieren

Nachdem alle Beweise gesichert sind:

  1. Account bei der Plattform melden
  2. Täter blockieren
  3. Ggf. eigene Privatsphäre-Einstellungen verschärfen

Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist

Kurz: Bei anonymen Tätern, Eskalation oder wenn Sie rechtliche Schritte planen, sollten Sie professionelle Unterstützung holen.

Detektiv einschalten bei:

  • Anonyme Belästigung: Täter nutzt Fake-Accounts
  • Mehrere Accounts: Neue Profile nach Blockierung
  • Identifizierung nötig: Für Strafanzeige oder Zivilklage
  • Komplexe Fälle: Verleumdung auf mehreren Plattformen
  • Gerichtsverwertung: Professionelle Dokumentation nötig

Was Detektive leisten können

  1. Täteridentifizierung durch OSINT-Recherche
  2. Verbindungsanalyse zwischen verschiedenen Accounts
  3. Fake-Profile enttarnen
  4. Professionelle Beweissicherung
  5. Gerichtsfester Bericht

Rechtliche Schritte einleiten

Kurz: Mit gesicherten Beweisen können Sie Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung beantragen.

Strafanzeige erstatten

Mitbringen:

  • Chronologisches Protokoll
  • Alle Beweise (digital + Ausdruck)
  • Täteridentität (wenn bekannt)

Mögliche Straftatbestände:

  • § 238 StGB – Nachstellung (bis 3 Jahre)
  • § 185 StGB – Beleidigung
  • § 186 StGB – Üble Nachrede
  • § 187 StGB – Verleumdung
  • § 241 StGB – Bedrohung (bis 3 Jahre)

Einstweilige Verfügung

Über einen Anwalt können Sie schnell ein Kontaktverbot erwirken. Je besser die Beweislage, desto erfolgreicher der Antrag.

Fazit: Dokumentation ist der Schlüssel

Bei Online-Belästigung ist schnelles, systematisches Handeln entscheidend:

  1. ✅ Sofort alles dokumentieren
  2. ✅ Chronologisch protokollieren
  3. ✅ Mehrfach sichern
  4. ✅ Erst dann blockieren
  5. ✅ Bei Eskalation: Professionelle Hilfe holen

Werden Sie online belästigt? Wir helfen Ihnen, den Täter zu identifizieren und Beweise gerichtsfest zu sichern.

Jetzt vertraulich beraten lassen: Kontakt aufnehmen →

Häufige Fragen

Machen Sie Screenshots mit sichtbarem Datum, speichern Sie E-Mails vollständig (inkl. Header), fertigen Sie Bildschirmvideos an und führen Sie ein chronologisches Protokoll aller Vorfälle.
Screenshots sind ein guter Anfang, aber besser sind Bildschirmvideos beim Scrollen durch Chatverläufe. Bei wichtigen Beweisen kann eine notarielle Beglaubigung sinnvoll sein.
Nein, erst alle Beweise sichern! Durch Blockieren können Chatverläufe verschwinden. Dokumentieren Sie erst alles vollständig, dann blockieren und melden Sie den Account.
Ja, je nach Schwere als Nachstellung (§ 238 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB). Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Haft.
Detektive können den anonymen Täter identifizieren, professionell Beweise sichern, Verbindungen zwischen Accounts aufdecken und gerichtsfeste Berichte erstellen.
Auch anonyme Täter hinterlassen Spuren. Professionelle Ermittler analysieren Schreibstile, Zeitpunkte und Verbindungen. Über die Staatsanwaltschaft sind auch Provideranfragen möglich.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

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Quellen

Online-Belästigungdigitales StalkingBeweissicherungCybermobbingSocial Media