Online-Belästigung kann viele Formen annehmen: von obsessiven Nachrichten über Verleumdungen bis hin zu Drohungen. Um sich rechtlich zu wehren, brauchen Sie Beweise. Dieser Artikel zeigt, wie Sie digitale Belästigung richtig dokumentieren.
Das Wichtigste im Überblick
- •Erst sichern, dann blockieren: Beweise dokumentieren, bevor Sie reagieren
- •Vollständigkeit: Screenshots, Videos, E-Mail-Header – alles sichern
- •Chronologie: Datum, Uhrzeit und Plattform jedes Vorfalls notieren
- •Mehrfach sichern: Cloud + lokal + Ausdruck
- •Professionelle Hilfe: Bei Eskalation Detektiv und Anwalt einschalten
Dieser Artikel ist Teil unserer Serie zum Thema Cyberstalking erkennen und beweisen.
Was zählt als Online-Belästigung?
Kurz: Online-Belästigung umfasst jede wiederholte, unerwünschte digitale Kontaktaufnahme, die darauf abzielt, Sie zu belästigen, einzuschüchtern oder zu schädigen – unabhängig von der verwendeten Plattform.
Typische Formen
| Form | Beschreibung | Straftatbestand |
|---|---|---|
| Nachrichtenbombardement | Hunderte unerwünschte DMs, E-Mails | § 238 StGB (Nachstellung) |
| Beleidigungen | Beschimpfungen, Herabwürdigungen | § 185 StGB (Beleidigung) |
| Verleumdung | Falsche Tatsachenbehauptungen | § 187 StGB (Verleumdung) |
| Drohungen | Ankündigung von Gewalt oder Schaden | § 241 StGB (Bedrohung) |
| Doxxing | Veröffentlichung privater Daten | § 238 StGB, § 42 BDSG |
| Identitätsdiebstahl | Auftreten unter Ihrem Namen | § 238 StGB, § 269 StGB |
Schritt-für-Schritt: Beweise richtig sichern
Kurz: Gehen Sie systematisch vor: Erst alles dokumentieren, dann chronologisch ordnen, mehrfach speichern und schließlich den Täter blockieren.
Schritt 1: Screenshots anfertigen
So machen Sie verwertbare Screenshots:
- •Gesamtes Chatfenster mit Absendername sichtbar
- •Datum und Uhrzeit müssen erkennbar sein
- •Plattform-Logo oder URL sichtbar
- •Bei langen Verläufen: Mehrere Screenshots + Überlappung
Noch besser: Bildschirmvideo
- •Nehmen Sie den Bildschirm auf, während Sie durch den Verlauf scrollen
- •Zeigt die Echtheit und den Kontext
- •Schwerer zu fälschen als Screenshots
Schritt 2: E-Mails vollständig sichern
E-Mails enthalten wichtige technische Informationen:
- •E-Mail öffnen
- •"Original anzeigen" oder "Quelltext" wählen
- •Vollständige E-Mail als .eml-Datei speichern
- •Zusätzlich als PDF drucken
Der Header enthält:
- •Absender-IP (manchmal)
- •Server-Zeitstempel
- •Routing-Informationen
Schritt 3: Protokoll führen
Erstellen Sie eine Tabelle:
| Datum | Uhrzeit | Plattform | Art | Inhalt (kurz) | Beweis-Nr. |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.01.26 | 14:32 | DM | Drohung | B-001 | |
| 20.01.26 | 18:15 | Kommentar | Beleidigung | B-002 | |
| 21.01.26 | 09:45 | Verleumdung | B-003 |
Schritt 4: Mehrfach sichern
- •Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox)
- •Lokale Festplatte (externe SSD)
- •Ausdrucke (bei wichtigen Beweisen)
- •USB-Stick als Backup
Schritt 5: Erst dann blockieren
Nachdem alle Beweise gesichert sind:
- •Account bei der Plattform melden
- •Täter blockieren
- •Ggf. eigene Privatsphäre-Einstellungen verschärfen
Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist
Kurz: Bei anonymen Tätern, Eskalation oder wenn Sie rechtliche Schritte planen, sollten Sie professionelle Unterstützung holen.
Detektiv einschalten bei:
- •Anonyme Belästigung: Täter nutzt Fake-Accounts
- •Mehrere Accounts: Neue Profile nach Blockierung
- •Identifizierung nötig: Für Strafanzeige oder Zivilklage
- •Komplexe Fälle: Verleumdung auf mehreren Plattformen
- •Gerichtsverwertung: Professionelle Dokumentation nötig
Was Detektive leisten können
- •Täteridentifizierung durch OSINT-Recherche
- •Verbindungsanalyse zwischen verschiedenen Accounts
- •Fake-Profile enttarnen
- •Professionelle Beweissicherung
- •Gerichtsfester Bericht
Rechtliche Schritte einleiten
Kurz: Mit gesicherten Beweisen können Sie Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung beantragen.
Strafanzeige erstatten
Mitbringen:
- •Chronologisches Protokoll
- •Alle Beweise (digital + Ausdruck)
- •Täteridentität (wenn bekannt)
Mögliche Straftatbestände:
- •§ 238 StGB – Nachstellung (bis 3 Jahre)
- •§ 185 StGB – Beleidigung
- •§ 186 StGB – Üble Nachrede
- •§ 187 StGB – Verleumdung
- •§ 241 StGB – Bedrohung (bis 3 Jahre)
Einstweilige Verfügung
Über einen Anwalt können Sie schnell ein Kontaktverbot erwirken. Je besser die Beweislage, desto erfolgreicher der Antrag.
Fazit: Dokumentation ist der Schlüssel
Bei Online-Belästigung ist schnelles, systematisches Handeln entscheidend:
- •✅ Sofort alles dokumentieren
- •✅ Chronologisch protokollieren
- •✅ Mehrfach sichern
- •✅ Erst dann blockieren
- •✅ Bei Eskalation: Professionelle Hilfe holen
Werden Sie online belästigt? Wir helfen Ihnen, den Täter zu identifizieren und Beweise gerichtsfest zu sichern.
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Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- StGB § 238 - Nachstellung – Stalking-Paragraph
- StGB § 185 - Beleidigung – Beleidigungsdelikte
- Weisser Ring - Cybermobbing – Opferhilfsorganisation