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Recht24. Dezember 20254 Min. Lesezeit

Illegale Ermittlungsmethoden: Was Detektiven verboten ist

Welche Ermittlungsmethoden sind für Detektive strafbar? Abhören, Hacken, GPS-Tracking und mehr – eine klare Übersicht der verbotenen Praktiken.

Detektive haben keine Sonderrechte. Bestimmte Ermittlungsmethoden sind auch für Profis strafbar – und machen alle gewonnenen Erkenntnisse wertlos. Dieser Artikel listet die wichtigsten verbotenen Praktiken auf.

Das Wichtigste im Überblick

  • Keine Sonderrechte: Detektive unterliegen den gleichen Gesetzen wie alle Bürger
  • Strafbar: Abhören, Hacken, Hausfriedensbruch, Nötigung, Amtsanmaßung
  • GPS-Tracking: An fremden Fahrzeugen verboten
  • Konsequenzen: Strafverfahren + unverwertbare Beweise + Schadensersatz
  • Auftraggeber-Haftung: Auch wer illegale Methoden beauftragt, macht sich strafbar

Dieser Artikel ist Teil unseres Pillar-Artikels Was Detektive nicht dürfen.

Die wichtigsten verbotenen Methoden

1. Abhören von Gesprächen (§ 201 StGB)

Kurz: Das heimliche Aufnehmen des gesprochenen Wortes ist strafbar – auch wenn man selbst am Gespräch teilnimmt.

Strafe: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Verboten:

  • Wanzen platzieren
  • Richtmikrofone einsetzen
  • Telefonate mitschneiden
  • Gespräche mit dem Smartphone aufnehmen

Einzige Ausnahme: Dokumentation zur Beweissicherung bei Straftaten gegen die eigene Person – aber auch das ist umstritten.

2. Hacken und Ausspähen (§ 202a StGB)

Kurz: Der unbefugte Zugriff auf geschützte Daten ist strafbar, unabhängig vom Motiv.

Strafe: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Verboten:

  • Passwörter knacken
  • E-Mail-Konten ausspähen
  • Smartphones auslesen
  • Social-Media-Accounts hacken
  • Spyware installieren

3. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Kurz: Das Betreten von Privaträumen ohne Erlaubnis ist strafbar.

Strafe: Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Verboten:

  • Betreten von Privatwohnungen
  • Eindringen in Geschäftsräume nach Feierabend
  • Betreten eingezäunter Grundstücke
  • Verweilen nach Aufforderung zu gehen

4. GPS-Tracking an fremden Fahrzeugen

Kurz: Das heimliche Anbringen eines GPS-Trackers an einem fremden Fahrzeug kann mehrere Straftatbestände erfüllen.

Mögliche Straftatbestände:

  • § 303 StGB (Sachbeschädigung) – bei Beschädigung durch Montage
  • § 238 StGB (Nachstellung) – bei systematischer Überwachung
  • § 42 BDSG – Datenschutzverstoß

Erlaubt nur:

  • Am eigenen Fahrzeug
  • Am Firmenfahrzeug mit Wissen des Fahrers
  • Mit ausdrücklicher Einwilligung

5. Nötigung und Drohung (§ 240, § 241 StGB)

Kurz: Jede Form von Zwang oder Drohung zur Informationsbeschaffung ist strafbar.

Strafe: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Verboten:

  • Drohen mit Veröffentlichung von Informationen
  • Festhalten von Personen (außer Jedermann-Festnahme)
  • Einschüchterung durch Auftreten
  • Erzwingen von Aussagen

6. Amtsanmaßung (§ 132 StGB)

Kurz: Sich als Polizist oder Behördenvertreter ausgeben ist strafbar.

Strafe: Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Verboten:

  • Sich als Polizist ausgeben
  • Polizeiausweise zeigen oder fälschen
  • Behördliche Schreiben fälschen
  • Amtshandlungen simulieren

Konsequenzen illegaler Ermittlungen

Für den Detektiv

KonsequenzDetails
StrafverfahrenGeld- oder Freiheitsstrafe
GewerbeuntersagungVerlust der Zulassung
SchadensersatzZivilrechtliche Haftung
BerufsverbotAusschluss aus Verbänden

Für den Auftraggeber

  • Mittäterschaft wenn illegale Methoden beauftragt wurden
  • Beihilfe bei Kenntnis der Methoden
  • Unverwertbare Beweise – der Hauptschaden
  • Gegenansprüche der Zielperson

Unverwertbare Beweise

Das größte Problem: Illegal gewonnene Beweise sind vor Gericht oft wertlos. Alles, was auf illegalem Weg erlangt wurde, kann vom Gericht abgelehnt werden.

Woran Sie unseriöse Detekteien erkennen

Warnsignale:

  • Versprechen, „alles" herausfinden zu können
  • Keine Aufklärung über rechtliche Grenzen
  • Angebote für offensichtlich illegale Leistungen
  • Ungewöhnlich niedrige Preise
  • Keine schriftlichen Verträge

Eine seriöse Detektei klärt Sie vor der Beauftragung über die Grenzen auf und lehnt illegale Aufträge ab.

Fazit: Legale Ermittlung ist die einzige Option

Illegale Ermittlungsmethoden sind keine Option – weder für Detektive noch für Auftraggeber. Die Risiken überwiegen jeden möglichen Nutzen:

  • Strafverfahren für alle Beteiligten
  • Beweise werden unverwertbar
  • Die Gegenseite kann zum Gegenangriff übergehen
  • Schadensersatzforderungen drohen

Professionelle Detekteien arbeiten innerhalb des legalen Rahmens – und erzielen trotzdem Ergebnisse.

Fragen zu legalen Ermittlungsmethoden? Wir beraten Sie ehrlich und transparent.

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Häufige Fragen

Abhören von Gesprächen (§ 201 StGB), Hacken von Accounts (§ 202a StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), GPS-Tracking an fremden Fahrzeugen und Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
Das heimliche Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar. Das gilt auch für Gespräche, an denen man selbst teilnimmt, wenn die anderen nicht eingewilligt haben.
Der Detektiv macht sich strafbar (Geld- oder Freiheitsstrafe), die Beweise werden unverwertbar, der Auftraggeber kann mitverantwortlich gemacht werden, und Schadensersatzansprüche entstehen.
Ja, wenn er von den illegalen Methoden wusste oder sie ausdrücklich verlangt hat. Auch Anstiftung oder Beihilfe zu Straftaten ist strafbar.
Die Installation auf fremden Geräten ohne Einwilligung ist grundsätzlich strafbar (§ 202a, § 202b StGB). Auf eigenen Geräten oder mit Einwilligung kann es anders aussehen.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

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Quellen

Strafrechtverbotene MethodenDetektivrechtHackenAbhören