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Recht10. Dezember 20252 Min. Lesezeit

Wann machen sich Detektive strafbar? Grenzen der Ermittlung

Bei welchen Methoden machen sich Detektive strafbar? Die wichtigsten Straftatbestände und wie Sie unseriöse Anbieter erkennen.

Detektive bewegen sich oft an rechtlichen Grenzen. Doch bestimmte Methoden sind eindeutig strafbar – und können sowohl den Ermittler als auch den Auftraggeber vor Gericht bringen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Keine Sonderrechte: Detektive unterliegen dem gleichen Strafrecht wie alle
  • Häufige Delikte: § 201, § 202a, § 123, § 240, § 238 StGB
  • Auftraggeber haftet mit: Bei Kenntnis oder Beauftragung illegaler Methoden
  • Beweise wertlos: Illegal gewonnen = nicht verwertbar
  • Seriöse Detekteien: Klären auf und lehnen illegale Aufträge ab

Dieser Artikel ist Teil des Pillar-Artikels Was Detektive nicht dürfen.

Die wichtigsten Straftatbestände

§ 201 StGB – Abhören

Strafe: Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Verboten: Heimliches Aufnehmen von Gesprächen, Wanzen, Richtmikrofone.

§ 202a StGB – Hacken

Strafe: Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Verboten: Zugriff auf E-Mails, Accounts, Smartphones ohne Berechtigung.

§ 123 StGB – Hausfriedensbruch

Strafe: Bis 1 Jahr Freiheitsstrafe

Verboten: Betreten von Privaträumen ohne Erlaubnis.

§ 240 StGB – Nötigung

Strafe: Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Verboten: Drohungen, Zwang zur Aussage, Einschüchterung.

§ 238 StGB – Nachstellung

Strafe: Bis 3 Jahre Freiheitsstrafe

Verboten: Übermäßige Überwachung, systematisches Verfolgen.

Konsequenzen

Für DetektivFür Auftraggeber
StrafverfahrenMittäterschaft möglich
GewerbeuntersagungBeweise unverwertbar
SchadensersatzpflichtGegenansprüche

Fazit

Seriöse Detekteien arbeiten legal – und erzielen trotzdem Ergebnisse. Illegale Methoden sind nie gerechtfertigt.

Fragen zu legalen Methoden? Kontakt aufnehmen →

Häufige Fragen

Die häufigsten sind: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Nachstellung (§ 238 StGB).
Ja, wenn er von illegalen Methoden wusste oder sie ausdrücklich verlangt hat. Anstiftung und Beihilfe zu Straftaten sind ebenfalls strafbar.
Sie sind vor Gericht meist nicht verwertbar. Zudem können sie zu Gegenansprüchen der Zielperson führen.
Seriöse Detekteien klären vor der Beauftragung über rechtliche Grenzen auf, lehnen illegale Aufträge ab und dokumentieren alles schriftlich.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

Was Detektive NICHT dürfenZum Hauptartikel →

Quellen

StrafbarkeitDetektivrechtillegale MethodenStraftatbestände