Detektivkosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. Da liegt die Frage nahe: Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen? Die Antwort: Es kommt darauf an – für Unternehmen meist ja, für Privatpersonen nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Detektivkosten absetzbar sind, welche Nachweise Sie brauchen und wie Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen.
Das Wichtigste im Überblick
- •Unternehmen: Detektivkosten als Betriebsausgaben meist absetzbar
- •Privatpersonen: Nur als außergewöhnliche Belastung, strenge Prüfung
- •Voraussetzung: Betrieblicher oder rechtlicher Anlass
- •Nachweise: Rechnung, Anlass-Dokumentation, ggf. Gerichtsunterlagen
- •Nicht absetzbar: Rein private Angelegenheiten (z.B. Eifersucht)
- •Tipp: Steuerberater bei höheren Beträgen einschalten
Detektivkosten für Unternehmen
Kurz: Unternehmen können Detektivkosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das gilt für Ermittlungen bei Mitarbeiter-Fehlverhalten, Diebstahl, Wettbewerbsverstöße oder Betrug.
Wann sind Kosten betrieblich veranlasst?
| Anlass | Absetzbar? |
|---|---|
| Krankfeiern eines Mitarbeiters | ✅ Ja |
| Diebstahl im Betrieb | ✅ Ja |
| Spesenbetrug | ✅ Ja |
| Wettbewerbsverstoß durch Ex-Mitarbeiter | ✅ Ja |
| Industriespionage-Abwehr | ✅ Ja |
| Versicherungsbetrug zu Lasten des Unternehmens | ✅ Ja |
| Private Angelegenheit des Geschäftsführers | ❌ Nein |
Voraussetzungen für Absetzbarkeit
- •Betrieblicher Zusammenhang: Die Ermittlung muss dem Unternehmen dienen
- •Verhältnismäßigkeit: Kosten müssen angemessen sein
- •Rechtmäßigkeit: Ermittlung muss legal durchgeführt worden sein
- •Dokumentation: Rechnung und Anlass müssen nachweisbar sein
Praktisches Beispiel
Situation: Ein Mitarbeiter ist seit 3 Wochen krankgeschrieben, wird aber bei der Arbeit auf dem Bau eines Freundes gesehen.
Ermittlung: Detektei observiert 2 Tage, dokumentiert die Schwarzarbeit.
Kosten: 2.500€ + Kündigung des Mitarbeiters
Steuerlich: Vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
Rechnung richtig gestalten
Für das Finanzamt sollte die Rechnung enthalten:
- •Leistungszeitraum
- •Art der Leistung (Observation, Recherche, etc.)
- •Auftraggeber (Unternehmen)
- •Nettobetrag und MwSt. getrennt ausgewiesen
Tipp: Die Detektei kann auf Wunsch eine diskrete Rechnungsbeschreibung wählen, die trotzdem alle steuerlichen Anforderungen erfüllt.
Detektivkosten für Privatpersonen
Kurz: Privatpersonen können Detektivkosten nur in Ausnahmefällen absetzen – als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das Finanzamt prüft streng, ob die Kosten unvermeidbar und zwangsläufig waren.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die:
- •Größer sind als bei vergleichbaren Steuerpflichtigen
- •Zwangsläufig entstanden sind (unvermeidbar)
- •Die zumutbare Belastung übersteigen
Wann könnten Detektivkosten absetzbar sein?
| Situation | Absetzbar? |
|---|---|
| Unterhaltsstreit – Nachweis verstecktes Einkommen | ⚖️ Möglicherweise |
| Sorgerechtsstreit – Kindeswohlgefährdung dokumentieren | ⚖️ Möglicherweise |
| Stalking – Beweissicherung für Strafanzeige | ⚖️ Möglicherweise |
| Reine Eifersucht/Untreue-Verdacht | ❌ Nein |
| Neugier über Familienmitglieder | ❌ Nein |
Die Hürden für Privatpersonen
Zwangsläufigkeit: Das Finanzamt fragt: Mussten Sie wirklich einen Detektiv beauftragen? Gab es keine günstigere Alternative?
Zumutbare Belastung: Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen (abhängig von Einkommen und Familienstand).
Nachweispflicht: Sie müssen belegen, dass die Ermittlung rechtlich notwendig war (z.B. für ein Gerichtsverfahren).
Erfolgsaussichten realistisch einschätzen
Die Absetzung von Detektivkosten als Privatperson ist die Ausnahme, nicht die Regel. Sprechen Sie vor der Beauftragung mit einem Steuerberater, wenn die steuerliche Absetzbarkeit für Sie wichtig ist.
Sonderfälle und Grauzonen
Kurz: Manche Situationen liegen zwischen privat und geschäftlich. Ein Steuerberater kann helfen, die Kosten optimal zuzuordnen.
Unternehmer-Ehepartner
Situation: Der Ehepartner eines Unternehmers arbeitet Schwarz und gefährdet dadurch das Unternehmensvermögen.
Frage: Privat oder betrieblich?
Antwort: Wenn das Unternehmensvermögen bedroht ist und die Ermittlung dem Schutz des Betriebs dient, kann ein Teil als Betriebsausgabe absetzbar sein. Steuerberater einschalten!
Personensuche für Erbschaft
Situation: Sie suchen einen vermissten Erben, um eine Erbschaft abwickeln zu können.
Frage: Absetzbar?
Antwort: Kosten im Zusammenhang mit Erbschaft können als Erbfallkosten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden – nicht von der Einkommensteuer.
Rechtsstreit mit Detektiv-Einsatz
Situation: In einem Zivilprozess beauftragen Sie einen Detektiv zur Beweissicherung.
Frage: Absetzbar?
Antwort: Prozesskosten können als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, wenn der Prozess unvermeidbar war. Die Detektivkosten als Teil der Prozesskosten ebenfalls.
Tipps für die Steuererklärung
Kurz: Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation erhöhen Sie Ihre Chancen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Für Unternehmen
- •Anlass dokumentieren: Warum war die Ermittlung nötig?
- •Ergebnis festhalten: Was hat die Ermittlung gebracht?
- •Verhältnismäßigkeit: Kosten in Relation zum Schaden setzen
- •Rechnung aufbewahren: Mindestens 10 Jahre
Für Privatpersonen
- •Rechtlichen Anlass schaffen: Gerichtsverfahren, Strafanzeige
- •Unvermeidbarkeit belegen: Warum ging es nicht anders?
- •Anwalt einbeziehen: Gemeinsame Empfehlung Anwalt + Detektiv
- •Steuerberater fragen: Vor der Ermittlung, nicht danach
Allgemeine Tipps
- •Rechnung immer mit MwSt.-Ausweis anfordern
- •Leistungsbeschreibung klar und nachvollziehbar
- •Alle Belege aufbewahren
- •Bei Zweifel: Steuerberater vor Beauftragung fragen
Kostenerstattung durch Gegenseite
Kurz: In manchen Fällen muss die Gegenseite Ihre Detektivkosten erstatten – das ist eine separate Frage von der steuerlichen Absetzbarkeit.
Wann ist Erstattung möglich?
| Situation | Erstattung möglich? |
|---|---|
| Arbeitsgerichtliches Verfahren gewonnen | ⚖️ Teilweise |
| Zivilprozess gewonnen | ✅ Oft ja |
| Scheidungsverfahren | ❌ Selten |
| Strafverfahren (als Opfer) | ⚖️ Teilweise |
BGH-Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn:
- •Die Beauftragung notwendig war
- •Die Kosten angemessen waren
- •Die Beweise zum Prozesserfolg beigetragen haben
Mehr dazu: Wer zahlt die Detektivkosten im Prozess?
Fazit: Steuerberater ist Ihr Freund
Die steuerliche Behandlung von Detektivkosten ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Für Unternehmen ist die Absetzung meist unproblematisch, für Privatpersonen die Ausnahme.
Unser Tipp: Sprechen Sie vor einer Beauftragung mit Ihrem Steuerberater, wenn die steuerliche Absetzbarkeit für Sie wichtig ist. So vermeiden Sie Enttäuschungen und können die Kosten optimal planen.
Haben Sie Fragen zu den Kosten? Wir geben Ihnen in der kostenlosen Erstberatung einen realistischen Überblick über die zu erwartenden Kosten.
Häufige Fragen
Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:
Quellen
- § 4 EStG - Betriebsausgaben – Gesetzliche Regelung zu Betriebsausgaben
- § 33 EStG - Außergewöhnliche Belastungen – Regelung zu außergewöhnlichen Belastungen
- Bundesfinanzhof – Rechtsprechung zu Steuerrecht