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Kosten12. Dezember 20255 Min. Lesezeit

Detektivkosten steuerlich absetzbar – geht das? 2026

Detektivkosten absetzen: ✓ Für Unternehmen als Betriebsausgabe ✓ Privat als außergewöhnliche Belastung ✓ Voraussetzungen ✓ Tipps vom Experten!

Detektivkosten können schnell mehrere tausend Euro betragen. Da liegt die Frage nahe: Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen? Die Antwort: Es kommt darauf an – für Unternehmen meist ja, für Privatpersonen nur unter bestimmten Voraussetzungen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Detektivkosten absetzbar sind, welche Nachweise Sie brauchen und wie Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Unternehmen: Detektivkosten als Betriebsausgaben meist absetzbar
  • Privatpersonen: Nur als außergewöhnliche Belastung, strenge Prüfung
  • Voraussetzung: Betrieblicher oder rechtlicher Anlass
  • Nachweise: Rechnung, Anlass-Dokumentation, ggf. Gerichtsunterlagen
  • Nicht absetzbar: Rein private Angelegenheiten (z.B. Eifersucht)
  • Tipp: Steuerberater bei höheren Beträgen einschalten

Detektivkosten für Unternehmen

Kurz: Unternehmen können Detektivkosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Das gilt für Ermittlungen bei Mitarbeiter-Fehlverhalten, Diebstahl, Wettbewerbsverstöße oder Betrug.

Wann sind Kosten betrieblich veranlasst?

AnlassAbsetzbar?
Krankfeiern eines Mitarbeiters✅ Ja
Diebstahl im Betrieb✅ Ja
Spesenbetrug✅ Ja
Wettbewerbsverstoß durch Ex-Mitarbeiter✅ Ja
Industriespionage-Abwehr✅ Ja
Versicherungsbetrug zu Lasten des Unternehmens✅ Ja
Private Angelegenheit des Geschäftsführers❌ Nein

Voraussetzungen für Absetzbarkeit

  1. Betrieblicher Zusammenhang: Die Ermittlung muss dem Unternehmen dienen
  2. Verhältnismäßigkeit: Kosten müssen angemessen sein
  3. Rechtmäßigkeit: Ermittlung muss legal durchgeführt worden sein
  4. Dokumentation: Rechnung und Anlass müssen nachweisbar sein

Praktisches Beispiel

Situation: Ein Mitarbeiter ist seit 3 Wochen krankgeschrieben, wird aber bei der Arbeit auf dem Bau eines Freundes gesehen.

Ermittlung: Detektei observiert 2 Tage, dokumentiert die Schwarzarbeit.

Kosten: 2.500€ + Kündigung des Mitarbeiters

Steuerlich: Vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.

Rechnung richtig gestalten

Für das Finanzamt sollte die Rechnung enthalten:

  • Leistungszeitraum
  • Art der Leistung (Observation, Recherche, etc.)
  • Auftraggeber (Unternehmen)
  • Nettobetrag und MwSt. getrennt ausgewiesen

Tipp: Die Detektei kann auf Wunsch eine diskrete Rechnungsbeschreibung wählen, die trotzdem alle steuerlichen Anforderungen erfüllt.

Detektivkosten für Privatpersonen

Kurz: Privatpersonen können Detektivkosten nur in Ausnahmefällen absetzen – als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das Finanzamt prüft streng, ob die Kosten unvermeidbar und zwangsläufig waren.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die:

  • Größer sind als bei vergleichbaren Steuerpflichtigen
  • Zwangsläufig entstanden sind (unvermeidbar)
  • Die zumutbare Belastung übersteigen

Wann könnten Detektivkosten absetzbar sein?

SituationAbsetzbar?
Unterhaltsstreit – Nachweis verstecktes Einkommen⚖️ Möglicherweise
Sorgerechtsstreit – Kindeswohlgefährdung dokumentieren⚖️ Möglicherweise
Stalking – Beweissicherung für Strafanzeige⚖️ Möglicherweise
Reine Eifersucht/Untreue-Verdacht❌ Nein
Neugier über Familienmitglieder❌ Nein

Die Hürden für Privatpersonen

Zwangsläufigkeit: Das Finanzamt fragt: Mussten Sie wirklich einen Detektiv beauftragen? Gab es keine günstigere Alternative?

Zumutbare Belastung: Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen (abhängig von Einkommen und Familienstand).

Nachweispflicht: Sie müssen belegen, dass die Ermittlung rechtlich notwendig war (z.B. für ein Gerichtsverfahren).

Erfolgsaussichten realistisch einschätzen

Die Absetzung von Detektivkosten als Privatperson ist die Ausnahme, nicht die Regel. Sprechen Sie vor der Beauftragung mit einem Steuerberater, wenn die steuerliche Absetzbarkeit für Sie wichtig ist.

Sonderfälle und Grauzonen

Kurz: Manche Situationen liegen zwischen privat und geschäftlich. Ein Steuerberater kann helfen, die Kosten optimal zuzuordnen.

Unternehmer-Ehepartner

Situation: Der Ehepartner eines Unternehmers arbeitet Schwarz und gefährdet dadurch das Unternehmensvermögen.

Frage: Privat oder betrieblich?

Antwort: Wenn das Unternehmensvermögen bedroht ist und die Ermittlung dem Schutz des Betriebs dient, kann ein Teil als Betriebsausgabe absetzbar sein. Steuerberater einschalten!

Personensuche für Erbschaft

Situation: Sie suchen einen vermissten Erben, um eine Erbschaft abwickeln zu können.

Frage: Absetzbar?

Antwort: Kosten im Zusammenhang mit Erbschaft können als Erbfallkosten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden – nicht von der Einkommensteuer.

Rechtsstreit mit Detektiv-Einsatz

Situation: In einem Zivilprozess beauftragen Sie einen Detektiv zur Beweissicherung.

Frage: Absetzbar?

Antwort: Prozesskosten können als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, wenn der Prozess unvermeidbar war. Die Detektivkosten als Teil der Prozesskosten ebenfalls.

Tipps für die Steuererklärung

Kurz: Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation erhöhen Sie Ihre Chancen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Für Unternehmen

  1. Anlass dokumentieren: Warum war die Ermittlung nötig?
  2. Ergebnis festhalten: Was hat die Ermittlung gebracht?
  3. Verhältnismäßigkeit: Kosten in Relation zum Schaden setzen
  4. Rechnung aufbewahren: Mindestens 10 Jahre

Für Privatpersonen

  1. Rechtlichen Anlass schaffen: Gerichtsverfahren, Strafanzeige
  2. Unvermeidbarkeit belegen: Warum ging es nicht anders?
  3. Anwalt einbeziehen: Gemeinsame Empfehlung Anwalt + Detektiv
  4. Steuerberater fragen: Vor der Ermittlung, nicht danach

Allgemeine Tipps

  • Rechnung immer mit MwSt.-Ausweis anfordern
  • Leistungsbeschreibung klar und nachvollziehbar
  • Alle Belege aufbewahren
  • Bei Zweifel: Steuerberater vor Beauftragung fragen

Kostenerstattung durch Gegenseite

Kurz: In manchen Fällen muss die Gegenseite Ihre Detektivkosten erstatten – das ist eine separate Frage von der steuerlichen Absetzbarkeit.

Wann ist Erstattung möglich?

SituationErstattung möglich?
Arbeitsgerichtliches Verfahren gewonnen⚖️ Teilweise
Zivilprozess gewonnen✅ Oft ja
Scheidungsverfahren❌ Selten
Strafverfahren (als Opfer)⚖️ Teilweise

BGH-Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn:

  • Die Beauftragung notwendig war
  • Die Kosten angemessen waren
  • Die Beweise zum Prozesserfolg beigetragen haben

Mehr dazu: Wer zahlt die Detektivkosten im Prozess?

Fazit: Steuerberater ist Ihr Freund

Die steuerliche Behandlung von Detektivkosten ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Für Unternehmen ist die Absetzung meist unproblematisch, für Privatpersonen die Ausnahme.

Unser Tipp: Sprechen Sie vor einer Beauftragung mit Ihrem Steuerberater, wenn die steuerliche Absetzbarkeit für Sie wichtig ist. So vermeiden Sie Enttäuschungen und können die Kosten optimal planen.

Haben Sie Fragen zu den Kosten? Wir geben Ihnen in der kostenlosen Erstberatung einen realistischen Überblick über die zu erwartenden Kosten.

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Häufige Fragen

Ja, Unternehmen können Detektivkosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie betrieblich veranlasst sind – z.B. bei Mitarbeiterüberwachung wegen Verdacht auf Krankfeiern, Diebstahl oder Wettbewerbsverstöße.
Unter bestimmten Umständen ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das Finanzamt prüft jedoch streng, ob die Kosten zwangsläufig und unvermeidbar waren, z.B. bei Unterhaltsstreitigkeiten.
Sie brauchen: Ordnungsgemäße Rechnung der Detektei, Nachweis des betrieblichen/rechtlichen Anlasses, ggf. Gerichtsunterlagen, Dokumentation der Notwendigkeit.
Für Privatpersonen in der Regel nicht, da es sich um private Lebensführung handelt. Ausnahme: Wenn die Ermittlung für ein Scheidungsverfahren mit Unterhaltsrelevanz notwendig war.
Bei betrieblichem Anlass (z.B. Diebstahlermittlung) sind die Kosten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Die Ermittlung muss jedoch rechtmäßig und verhältnismäßig gewesen sein.
In Ausnahmefällen, wenn die Ermittlung mit Ihrer Berufstätigkeit zusammenhängt – z.B. wenn Sie als Angestellter Opfer von Mobbing wurden und Beweise sammeln mussten.
Versicherungen können Detektivkosten absetzen, wenn sie Betrugsverdacht aufklären. Für Privatpersonen, die Versicherungsbetrug aufdecken (z.B. gegen sich selbst), ist das komplizierter – Steuerberater fragen.
Ja, bei höheren Beträgen ist ein Steuerberater empfehlenswert. Er kann die Absetzbarkeit im Vorfeld prüfen und die Steuererklärung optimal gestalten.

Dieser Artikel ist Teil unserer Artikelserie:

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Quellen

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